Was Eltern wollen, Lehrer dürfen und Kinder brauchen
Als Schulrechtsexpertin arbeitet Stephanie Glöckle beim Regierungspräsidium Stuttgart. Dort ist sie im Team verantwortlich für fast 50.000 Lehrer:innen an öffentlichen Schulen. Darüber hinaus schreibt sie aber auch Bücher, in denen sie Rechtsfragen klärt, die in Klassenzimmern und auf Pausenhöfen aufkommen können. Stephanie Glöckles Antworten sollen Eltern und Lehrer:innen helfen.
"Darf ich mein Kind für einen Urlaub früher aus der Schule nehmen?"
Grundsätzlich muss ich leider alle Eltern schulpflichtiger Kinder enttäuschen: Es ist kein früherer Urlaubsstart möglich. Auch nicht unter dem Argument, dass da in der Schule nur noch Filme gezeigt werden oder dass das Nachbarskind freigestellt wurde von der Schulleitung. Wenn solche Fälle an uns herangetragen werden von der Schulleitung mit der Bitte um Prüfung, dann werden die abgelehnt, wenn es keine stichhaltigen Gründe gibt. Allein für den Urlaub, das ist kein Grund.
Stephanie Glöckle: Du kippst nicht um, wenn du mal eine Stunde nicht trinkst
Fragen wie: Darf mein Kind während des Unterrichts aufs Klo? Darf die Lehrkraft einem Schüler das Trinken verbieten? Wer haftet bei einem Unfall auf dem Weg zur Schule? Oder auch die Problematik einer möglichen Nichtversetzung geht Stephanie Glöckle an. Wann kann zum Beispiel Widerspruch eingelegt werden? Damit möchte sie auch mit hartnäckigen Mythen und Halbwahrheiten aufräumen.