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Aufgaben des Landesrundfunkrats Baden-Württemberg
Der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg berät den:die Intendant:in und den:die Direktor:in des Landessenders bei der Gestaltung des Landesprogramms. Des Weiteren berät das Gremium den Haushaltsplanentwurf. Der Landesrundfunkrat wählt die:den Direktor:in des Landessenders Baden-Württemberg auf Vorschlag des:der Intendant:in. Der Landesrundfunkrat wird für die Dauer von fünf Jahren aus den Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrats aus Baden-Württemberg gebildet. Das Gremium hat 64 Mitglieder.
Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg
Der Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg ist ein trimedialer Programmausschuss des Landesrundfunkrats. Die Hauptaufgabe des Landesprogrammausschusses liegt in der ständigen Beobachtung und Beratung derjenigen Programmangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des:der jeweiligen Direktors:Direktorin des Landessenders Baden-Württemberg fallen.
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Termine, Tagesordnungen, Protokolle | Landesrundfunkrat und Landesprogrammausschuss BW
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