Gremien

Landesrundfunkrat Baden-Württemberg

Stand

Der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg übt Kontrollrechte aus über das Landesprogramm in Baden-Württemberg, das von dem:der Direktor:in des Landessenders verantwortet wird.

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Aufgaben des Landesrundfunkrats Baden-Württemberg

Der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg berät den:die Intendant:in und den:die Direktor:in des Landessenders bei der Gestaltung des Landesprogramms. Des Weiteren berät das Gremium den Haushaltsplanentwurf. Der Landesrundfunkrat wählt die:den Direktor:in des Landessenders Baden-Württemberg auf Vorschlag des:der Intendant:in. Der Landesrundfunkrat wird für die Dauer von fünf Jahren aus den Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrats aus Baden-Württemberg gebildet. Das Gremium hat 64 Mitglieder.

Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg

Der Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg ist ein trimedialer Programmausschuss des Landesrundfunkrats. Die Hauptaufgabe des Landesprogrammausschusses liegt in der ständigen Beobachtung und Beratung derjenigen Programmangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des:der jeweiligen Direktors:Direktorin des Landessenders Baden-Württemberg fallen.

Sitzungsunterlagen

Stand
Autor/in
SWR