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Organisation des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Zehn von ihnen wählt der Rundfunkrat, sechs Verwaltungsratsmitglieder entsenden die Landtage und Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, zwei Mitglieder entsendet der Personalrat, und zwar eines aus jedem Land. Die Amtszeit des Verwaltungsrats beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Sie sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Kein Mitglied des Verwaltungsrats darf für den SWR oder für ein anderes Rundfunkunternehmen gegen Entgelt tätig sein. Kein Mitglied des Verwaltungsrats darf wirtschaftliche oder sonstige Interessen haben, die die Erfüllung seiner Aufgaben gefährden. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein öffentliches Ehrenamt.
Aufgaben des Verwaltungsrats
- Wahl und Abberufung des:der Intendant:in gemeinsam mit dem Rundfunkrat
- Zustimmung zur Berufung des:der Verwaltungsdirektor:in und des:der Juristischen Direktor:in
- Festlegung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses
- Beschlussfassung über Satzungen gemeinsam mit dem Rundfunkrat
- Feststellung des Entwicklungsplans
- Erlass der Finanzordnung
- Zustimmung zu Rechtsgeschäften und Entscheidungen des:der Intendant:in nach § 27 SWR Staatsvertrag
- Kontrolle der Beteiligungen an Unternehmen
- Vertretung des SWR beim Abschluss von Rechtsgeschäften und anderen Rechtsangelegenheiten gegenüber dem:der Intendant:in
- Auswahl des Abschlussprüfungs-Unternehmens
- Entlastung des:der Intendant:in
- Beschlussfassung nach Maßgabe der Hauptsatzung über die Organisationsverfügung sowie deren Änderung
Ausschüsse des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat bildet den Finanzausschuss und den Ausschuss Technik/Vergaben, die in entsprechenden Themenschwerpunkten beraten.
FAQ
Sitzungsunterlagen
Termine, Tagesordnungen, Beratungsergebnisse Verwaltungsrat
Sitzungsunterlagen