"Heißt also, eine vierköpfige Familie, die ein größeres Auto benötigt als ein Single, darf in Mainz fast das Doppelte bezahlen! Sehr intelligent!" Diesen Kommentar hat Thomas Oswald unter einem SWR Aktuell-Beitrag zur neuen Gebührenerhöhung fürs Anwohnerparken in Mainz bei Facebook gepostet. Der Kommentar bekam bisher mehr als Tausend Likes.
Neue Gebührenordnung in Mainz staffelt Kosten nach Fahrzeuggröße
Bei der Berechnung für einen Bewohnerparkausweis in Mainz gilt ab Juli nämlich: 0,60 Euro mal 52 Kalenderwochen mal Fahrzeuglänge mal Fahrzeugbreite. Die Kosten bewegen sich laut Stadt dann zwischen 130 Euro und mehr als 270 Euro.
Kleinwagenbesitzer müssen also nicht so tief in die Tasche greifen wie Menschen, die sich für ein großes Auto entscheiden - oder eben entscheiden müssen, im Falle von Familien. Zwischen 233 und 267 Euro werden beispielsweise im Jahr fällig für beliebte Familienautos wie VW Touran, Renault Kangoo oder Volvo V70. Ein Peugeot 5008 kostet mehr als 280 Euro im Jahr.
Gebühren werden erhöht Anwohnerparken in Mainz: Stadt staffelt Kosten nach Fahrzeug
Seit Jahren wird in Mainz darüber diskutiert, dass das Parken für Anwohner teurer werden soll. Jetzt hat die Stadt die neue Gebührenordnung für das "Bewohnerparken" vorgestellt.
Sozial gestaffelte Tarife gesetzlich nicht möglich
Doch warum gibt es für finanziell Schwächere oder Familien keinen Park-Rabatt? Auch in anderen Städten, in denen die Anwohnerparkgebühren erhöht wurden, ist die soziale Komponente bereits diskutiert worden.
Die Stadt Freiburg hatte zum Beispiel Ermäßigungen aus sozialen Gründen in ihr Regelwerk eingebaut. Davon hätten auch Familien profitiert. Diese Regelung war aber vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden.
Stadt Mainz sind die Hände gebunden
Philip Raillon von der ARD-Rechtsredaktion erklärt, dass Staffelungen der Anwohnerparkgebühren grundsätzlich erlaubt seien, auch nach Fahrzeuggröße. Sozialtarife gebe das Gesetz aber nicht her.
Das sei zwar happig für finanziell Schwächere, so Raillon, aber der Stadt Mainz seien die Hände gebunden, solange auf Bundesebene die Gesetzgebung nicht geändert werde.
Höhere Parkgebühren fließen in den ÖPNV
Die Mainzer Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt im SWR-Interview, dass die Stadt Mainz gerne eine Sozialklausel in ihre neue Gebührenordnung eingearbeitet hätte. Das sei aber aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht möglich gewesen.
Menschen, die in prekären Verhältnissen lebten, hätten aber ohnehin seltener ein Auto, so Steinkrüger. Sie nutzten eher Busse und Bahnen. Das Geld, das die Stadt nun durch die erhöhten Anwohnerparkgebühren erhalte, könne nun genau da, nämlich in den ÖPNV, investiert werden. Das wiederum komme allen Menschen zugute, insbesondere denen, die über weniger Geld verfügten.