Alles zurück auf Anfang: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag ist die Freiburger Gebührensatzung fürs Anwohnerparken unwirksam. Die Stadt reagierte am Mittwoch und kehrt nun vorübergehend zur alten, bundesgesetzlichen Regelung zurück. Danach kosten Anwohnerparkausweise vorerst wieder nur 30 Euro pro Jahr - statt zwischen 240 und 480 Euro wie zuletzt. Alle bereits ausgestellten Ausweise blieben gültig, teilte die Stadt mit.
Parkgebühren müssen im Gemeinderat nun neu verhandelt werden
Grundsätzlich wolle die Stadtverwaltung aber an den erhöhten Gebühren festhalten, sagte Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos). Darüber muss der Gemeinderat nun allerdings neu verhandeln. Auch die entsprechende Landesregelung müsse angepasst werden.
Die Entscheidung der Bundesrichter hat die Stadtverwaltung kalt erwischt. Hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Regelungen im Juni noch bestätigt, erklärten die Leipziger Richter sie nun für unwirksam. "Wir bedauern das Urteil, weil es die Handlungsoptionen der Kommunen deutlich einschränkt", kommentierte Horn.
Stadt muss Staffelung nach Fahrzeuglänge und Sozialrabatt überdenken
"Gleichzeitig sind wir auch ein bisschen ermutigt, weil wir als erste deutsche Stadt mutig vorangegangen sind", sagte Horn dem SWR. Denn immerhin habe das Gericht die Höhe der Gebühren an sich nicht in Frage gestellt, sondern nur deren Rechtsgrundlage. Und dafür sei das Land zuständig. Jetzt müsse nachgebessert werden, auch auf Landes- und Bundesebene. Einstweilen liegt die Freiburger Gebührensatzung nun also erstmal auf Eis.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte auch die Staffelung der Parkgebühren nach Fahrzeuglänge in Freiburg moniert. Bislang mussten größere Autos wie etwa SUVs ab einer Länge von 4,70 Metern mehr bezahlen: 480 statt 360 Euro pro Jahr. Kleinere Fahrzeuge bis zu 4,21 Meter kosteten dagegen nur 240 Euro. Diese Staffelung war dem Freiburger Gemeinderat ein Anliegen gewesen.
Freiburg ging mit drastischer Gebühren-Erhöhung bundesweit voran
Horn selbst plädierte am Dienstag dafür, diese Längenstaffelung aufzuheben. "Ich glaube, man kriegt diese Fairness nicht über die Länge von ein paar Zentimentern hin." Dies müsse der Gemeinderat jetzt neu verhandeln. Ebenso wie den Sozialrabatt für Einkommensschwache. Auch diesen hatte das Gericht wegen fehlender rechtlicher Grundlage beanstandet.
Freiburg hatte die Kosten für einen Anwohnerparkausweis im April 2022 drastisch erhöht. Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren hatten die Bundesrichter jedoch keine Bedenken. Die Einnahmen seien in Fahrrad- und Fußgängerprojekte geflossen, sagte Horn.
Klagender FDP-Stadtrat zeigt sich zufrieden
Der Freiburger FDP-Stadtrat Sascha Fiek hatte gegen die Regelung geklagt. Seiner Ansicht nach war die drastische Erhöhung der Parkgebühren für Anwohner unverhältnismäßig und sachlich nicht ausreichend begründet gewesen. Damit hatte er nur teilweise Erfolg. Fiek zeigte sich nach der Leipziger Entscheidung dennoch "für den Moment froh" und zufrieden.
Auch der Freiburger CDU-Stadtrat und Verkehrsexperte Bernhard Rotzinger hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt. Sein FDP-Kollege Fiek habe stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt gekämpft und gewonnen, sagte Rotzinger der Deutschen Presse-Agentur. Die CDU-Fraktion will die Parkgebühren für Anwohner auf 180 Euro im Mittel begrenzen.
Landtags-FDP warnt vor sozialer Ungleichheit
Die FDP im baden-württembergischen Landtag warnte indes vor starken Gebührenerhöhungen. "Überbordende Gebühren werfen auch soziale Probleme auf", sagte der verkehrspolitische Sprecher der oppositionellen Fraktion, Christian Jung, laut einer Mitteilung am Mittwoch. Begüterte hätten meist eine Garage, während Durchschnittsverdiener ihr Auto häufig auf der Straße abstellten. Entscheider in Kommunen müssten sich in diesem Bereich verantwortungsvoll zeigen, forderte Jung.
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Teureres Parken für attraktivere Innenstädte? Die BW-Geschäftsführerin des Handelsverbands und eine grüne Landtagsabgeordnete diskutieren über ÖPNV, Ortskerne und Parkgebühren.
AfD-Fraktion lehnt "exorbitante Steigerung" ab
Auch die AfD-Fraktion im Landtag lehnt eine aus ihrer Sicht "exorbitante Steigerung" von Anwohnerparkgebühren ab. "Wir dürfen die Bürger in dieser Zeit nicht noch weiter belasten", erklärte der Vize-Fraktionssprecher für Verkehrspolitik, Bernd Gögel.
Deutscher Städtetag befürwortet Erhöhung von Parkgebühren
Der Deutsche Städtetag teilte in Berlin mit, Städte könnten grundsätzlich Gebühren für das Bewohnerparken erhöhen. "Das ist wichtig, denn Städte sind nicht in erster Linie Parkplätze", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy laut einer Mitteilung. "Wer im knappen öffentlichen Raum parken will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen."