Das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Landau

Prozess um erstochenen 17-Jährigen

Weingarten-Prozess: Auf das Opfer wurde "mit nicht unerheblicher Wucht" eingestochen

Stand

Im Prozess um den Tod eines 17-Jährigen, der nach einer Grillparty bei Weingarten (Kreis Germersheim) erstochen wurde, hat am Dienstag eine Rechtsmedizinerin ihre Einschätzung zum Fall gegeben.

Vor dem Landgericht in Landau hat im Prozess um die tödliche Messerattacke in Weingarten am Dienstag eine Rechtsmedizinerin ausgesagt. Sie hatte das Opfer nach der Tat obduziert. Die Verletzungen am Körper des 17-Jährigen deuten ihrem Bericht nach darauf hin, das "mit nicht unerheblicher Wucht" auf ihn eingestochen wurde. Es müsse in kurzer Zeit viel Blut ausgetreten sein. Außerdem habe der Jugendliche bei der Obduktion noch 1,6 Promille Alkohol im Blut gehabt.

War der 17-Jährige in mehrere Schlägereien verwickelt?

Sie kann nicht alle Schürfverletzungen sicher zuordnen, sagte die Medinzinerin am Dienstag. Die Verletzungen an der rechten Hand, beispielsweise, könnten von einem Gerangel am Boden kommen. Sie könnten aber auch entstanden sein, weil das spätere Opfer selbst zugeschlagen hat. An früheren Verhandlungstagen war herausgekommen, dass der 17-Jährige wahrscheinlich zweimal in Auseinandersetzungen an dem Party-Abend verwickelt war.

Der Angeklagte vor dem Landgericht in Landau
Der Angeklagte vor dem Landgericht in Landau

Es ist nicht das erste Mal, dass im Prozess die Frage aufgeworfen wird, welche Rolle das Opfer bei der Eskalation gespielt hat. An einem Verhandlungstag im Januar hatte der Verteidiger behauptet, das Opfer sei öfter agressiv aufgetreten.

Bericht der Rechtsmedizin lässt niemanden kalt

Um ihre Ausführungen zu illustrieren, zeigt die Gutachterin Bilder des Toten und seiner Verletzungen. Währenddessen halten sich die Nebenkläger - also Mutter und Bruder des Toten - an den Händen. Der Bruder schaut auf den Boden und nicht auf die Fotos. Als die Gutachterin beschreibt, welche Organe das Messer durchstochen hat, beginnt die Mutter zu weinen. Auch die Angehörigen des Angeklagten wenden den Blick ab.

Das Landgericht in Landau.
Das Landgericht in Landau

So soll sich die Tat zugetragen haben

Die Landauer Staatsanwaltschaft hat den Tatablauf folgendermaßen beschrieben: Die beiden jungen Männer, die sich zuvor nicht kannten, hatten am 30. Juni eine Party in einer Grillhütte im Wald besucht. Nach Mitternacht sind beide "aus nichtigem Anlass" in Streit geraten. Der damals 20-Jährige ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf den 17-Jährigen losgegangen und hat ihn zu Boden gerungen. Andere Partygäste griffen ein und schlugen ihm demnach mehrmals ins Gesicht. Der junge Mann sei dann von Bekannten nach Hause gebracht worden, später aber mit seinem Auto zurück zur Waldhütte gefahren. Dort habe er im Wagen gesessen, bis der Jugendliche gegen 3 Uhr morgens mit anderen Leuten die Party verließ. Als der 17-jährige das Auto erreicht hatte, habe er mit dem Handy in den Pkw des 20-Jährigen hinein geleuchtet.

20-Jähriger soll Messer im Wagen dabei gehabt haben

Der 20-Jährige stieß daraufhin die Autotür laut Anklage so heftig auf, dass der 17-Jährige zurückgestoßen wurde. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass er dann noch im Wagen zu einem Messer gegriffen hat, ausgestiegen ist und "voller Wut" auf den 17-Jährigen losging. Der 20-Jährige stach laut Anklage auf den Jüngeren ein und fügte ihm eine tiefe Stichwunde in den Brustkorb zu. Der Jugendliche starb noch am Tatort, der 20-Jährige flüchtete zunächst und wurde Stunden später festgenommen.

Am Donnerstag soll der Prozess in Landau fortgesetzt werden. Dann könnten auch die ersten Plädoyers gehalten werden.

So verlief der Weingarten-Prozess bislang

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