17-Jähriger getötet

Nach tödlicher Messerattacke in Weingarten: 20-Jähriger angeklagt

Stand

Eine Party von jungen Leuten in Weingarten (Kreis Germersheim) endete am 1. Juli tragisch: Ein 20-Jähriger soll einen 17-Jährigen erstochen haben. Jetzt wurde Anklage erhoben.

Wie die Staatsanwaltschaft Landau am Mittwoch mitteilte, wurde Anklage wegen Totschlags gegen den 20-jährigen Mann erhoben. Der Mann soll im Sommer auf einem Feldweg bei Weingarten (Kreis Germersheim) einen 17-jährigen Jugendlichen mit einem Messer getötet haben.

Eine Hütte in einem Wald bei Weingarten, in der vor der Tat gefeiert wurde. Später wurde ein 17-Jähriger in der Nähe an einem Feldweg getötet.
In dieser Hütte bei Weingarten (Kreis Germersheim) war die Party

Weingarten: So soll die Tat im Juli abgelaufen sein

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, wie der Tatablauf aus ihrer Sicht war: Die beiden jungen Männer, die sich zuvor nicht kannten, hatten am 30. Juni eine Party in einer Grillhütte im Wald besucht. Nach Mitternacht seien beide "aus nichtigem Anlass" in Streit geraten. Der 20-Jährige soll auf den 17-Jährigen losgegangen und in zu Boden gerungen haben. Andere Partygäste griffen ein und schlugen dem nun Angeschuldigten demnach mehrmals ins Gesicht, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann sei zwar von Bekannten nach Hause gebracht worden, dann aber mit seinem Auto zurück zur Waldhütte gefahren und habe dort im Wagen gesessen, bis der Jugendliche gegen 3 Uhr morgens mit anderen Leuten die Party verließ. Als der 17-jährige das Auto erreicht hatte, habe er mit dem Handy in den Pkw des 20-Jährigen hinein geleuchtet.

Toetungsdelikt in Weingarten - Jugendlicher erstochen

20-Jähriger soll Messer im Wagen dabei gehabt haben

Der 20-Jährige stieß daraufhin die Autotür wohl so heftig auf, dass der 17-Jährige zurückgestoßen wurde, griff im Wagen zu einem Messer, stieg aus und ging so bewaffnet "und voller Wut wegen des vorangegangenen Geschehens auf der Party aggressiv auf den 17-Jährigen zu". Der 20-Jährige stach laut Anklage auf den Jüngeren ein und fügte ihm eine tiefe Stichwunde in den Brustkorb zu. Der Jugendliche starb noch am Tatort, der 20-Jährige flüchtete zunächst und wurde Stunden später festgenommen.

Angeklagter will aus Notwehr gehandelt haben

Seitdem sitzt der 20-Jährige in Untersuchungshaft. Er hat zwar eingeräumt, auf den jüngeren Jugendlichen eingestochen zu haben, beruft sich jedoch darauf, aus Notwehr gehandelt zu haben.

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