Der dunkelhaarige Angeklagte mit den zurück gegelten Haaren und dem kleinen Zopf spricht ruhig, mit etwas brüchiger Stimme und wirkt bedrückt.
Angeklagter soll 17-Jährigen getötet haben
2002 wird er in Speyer geboren, erzählt der 21-Jährige, wächst in Lingenfeld (Kreis Germersheim) auf. Zunächst sei die Kindheit unbeschwert und glücklich gewesen. Später, so berichtet der Angeklagte, habe er schlechte Noten geschrieben, sich ausgegrenzt gefühlt und einsam. Freunde habe er keine gehabt. Sein Vater habe unbedingt gewollt, dass er Abitur macht. Aber er sei durchgefallen.
Angeklagter hatte Ausbildungsvertrag bereits in der Tasche
Jetzt ist er angeklagt: Am 1. Juli 2023 soll er einen 17-Jährigen in Weingarten (Kreis Germersheim) mit einem Messer attackiert und getötet haben. Zu der Zeit machte er gerade ein längeres Praktikum in einer Autowerkstatt, wo er auch einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hatte. Die geplante Ausbildung hätte im August 2023 begonnen. Da saß er bereits in U-Haft.
So soll laut Anklage Tat abgelaufen sein
Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft wegen der tödlichen Messerattacke Anklage gegen den 21-Jährigen erhoben. Laut der Ermittler kannten sich die beiden jungen Männer, der mutmaßliche Täter und das Opfer, zuvor nicht, als sie sich bei einer Party in einer Grillhütte im Wald bei Weingarten trafen. Nach Mitternacht sollen beide in Streit geraten sein. Später sei der Angeklagte mit einem Auto zurückgekehrt und habe den 17-Jährigen getötet. Zuvor soll das spätere Opfer in das Auto des Angeklagten mit dem Handy hinein geleuchtet haben. Der Angeklagte soll daraufhin die Autotür heftig aufgestoßen, sich ein Messer gegriffen haben, ausgestiegen sein und auf den Jugendlichen eingestochen haben. Der 17-Jährige starb noch am Tatort, der mutmaßliche Täter flüchtete zunächst und wurde Stunden später festgenommen.
17-Jähriger getötet Nach tödlicher Messerattacke in Weingarten: 20-Jähriger angeklagt
Eine Party von jungen Leuten in Weingarten (Kreis Germersheim) endete am 1. Juli tragisch: Ein 20-Jähriger soll einen 17-Jährigen erstochen haben. Jetzt wurde Anklage erhoben.
So schilderte der Angeklagte die Tat
"Ich war der, der angefangen hat", räumte der Angeklagte am zweiten Prozesstag ein und betonte: "Ich war nicht auf Rache aus." Er sei am 1. Juli zusammen mit anderen zur Grillhütte gefahren, die Party dort war in vollem Gange. Das spätere Opfer sei auf ihn zugekommen und habe gefragt, wer er sei. "Diese Frage habe ich als frech aufgenommen." Er habe dem Jugendlichen gegenüber ein abwertendes Handzeichen gemacht. "Willst du Stress?", habe der in die Runde gefragt. Der Angeklagte sagte, er habe den Jugendlichen "in den Schwitzkasten" genommen. Andere Partygäste hätten ihm dann auf den Kopf geschlagen. "Bei mir sind die Lichter ausgegangen. Ich bin auf den Boden gegangen", so der Angeklagte. Bekannte hätten ihn dann nach Hause gebracht.
Allerdings fuhr der Angeklagte später zurück zur Grillhütte. Der Grund: Er habe beim Streit sein Handy verloren. "Ich wollte das unbedingt wieder haben."
Tödliche Messerattacke in Weingarten: War es Notwehr?
Der Angeklagte will zudem aus Notwehr gehandelt haben. Außerdem sei er betrunken gewesen: "Hätte ich keinen Alkohol getrunken, wäre das alles nicht passiert." Als er zurück zur Grillhütte fuhr, habe er sich im Auto schlafen gelegt. Als durch die Scheibe geleuchtet wurde, sei er in Panik geraten und als er den 17-Jährigen erkannte, habe er Angst bekommen. In der Ablage an der Fahrertür habe ein Messer gelegen. Mit dem Messer in der Hand sei er ausgestiegen und habe nach seinem Handy gefragt. Der getötete 17-Jährige habe wieder "frech" reagiert.
Auf der Suche nach dem Handy?
Der Vorsitzende Richter fragt, warum der 21-Jährige dann überhaupt ausgestiegen ist - obwohl er Angst hatte. "Ich wollte mein Handy haben." Der Angeklagte behauptet, der Jugendliche habe sich dann vor ihm aufgebaut. Ein Faustschlag habe ihn im Gesicht getroffen. "Ich musste das Messer benutzen." Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, "um mein Leben zu beschützen.“ Mittlerweile sitzt der Angeklagte zusammengesunken auf dem Stuhl im Gerichtssaal.
Die Situation habe sich "angefühlt wie ein Albtraum. Ich habe mich hilflos gefühlt. Niemand war an meiner Seite, deswegen bin ich auch abgehauen."
Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer vertritt bei dem Gerichtsprozess die Anklage. Dem SWR sagte er: "Bei Notwehr kommt es auf jeden Wimpernschlag und jede Bewegung an." In dem Prozess sollen jetzt noch viele Zeugen gehört werden, die auf der Party waren.
Mutter und Bruder sind Nebenkläger
Die Mutter und der Bruder des getöteten 17-Jährigen treten vor dem Landgericht Landau in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Ihnen habe der Angeklagte kurz nach der Tat einen Brief geschickt, in dem er sich bei der Familie entschuldigt habe, sagten seine Anwälte.