Eltern in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) verkaufen seit Jahren Kuchen, wenn die Kitas ihrer Kinder zu Wahllokalen werden. Dieses Mal, etwa zweieinhalb Wochen vor der Bundestagswahl am kommenden Sonntag, bekamen sie plötzlich von der Stadt mitgeteilt, dass der Kuchen-Verkauf in diesem Jahr verboten ist.
Alexander Renz vom Gesamtelternbeirat verstand die Welt nicht mehr: "Wir waren schon mitten in den Vorbereitungen, das hat uns eiskalt erwischt." Bisher sei der Kuchen-Verkauf im Wahllokal nie ein Problem gewesen. "Für uns ist das einfach eine gute Einnahme-Möglichkeit. Und es sind Seniorenheime im Umfeld. Die Bewohner freuen sich auch, wenn sie ein Stück Kuchen bekommen." Finanziert wird mit dem Geld aus dem Kuchen-Verkauf beispielsweise Spielzeug oder ein Ausflug für die Kinder, der sonst nicht unbedingt drin wäre.
Kuchen-Verkauf fand in der Vergangenheit illegal statt
Doch erlaubt war der Kuchen-Verkauf auch in der Vergangenheit eigentlich nicht, erklärt Ordnungsbürgermeister Carl-Gustav Kalbfell (FDP). "Diese Kuchen-Verkäufe liefen bis jetzt sozusagen immer unterm Radar der Wahlbehörde. Aber da gibt es klare gesetzliche Regelungen", so Kalbfell. Er bezieht sich dabei auf einige Paragrafen der Bundeswahlordnung. Diese regeln vor allem, dass keine unzulässige Wahlpropaganda stattfindet. "Während der Wahlzeit ist in und an allen Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler verboten. Eine Beeinflussung kann zum Beispiel durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder Unterschriftensammlung erfolgen", heißt es.
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In den Wahllokalen muss Ruhe und Ordnung herrschen
Zweitens regelt die Bundeswahlordnung, dass der Wahlvorstand, der für Ruhe und Ordnung zuständig ist, bei der Einhaltung unterstützt wird. Und so ist das Problem mit dem Kuchen-Verkauf in Wahllokalen vor ein paar Wochen auch erst aufgefallen: durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Team um den Wahlvorstand hatte Bedenken: Wird es da laut nebenan beim Kuchen-Verkauf, sind da Kandidaten dabei? Wie sorgt man für Ruhe?
Im Anschluss gab es dann auch noch "Auslegungsfragen, die wir so schnell nicht beantworten konnten", so Kalbfell. Zum Beispiel, was die Kuchen direkt anbelangt: Kuchen mit Kiwi, also schwarz-grün? Oder wenn gelbe oder blaue Servietten verwendet werden? Jemand Pins oder Shirts mit politischen Äußerungen beim Verkauf trägt? "Solange wir da in der Klärung waren, haben wir den Kuchen-Verkauf erst einmal verboten."
Zusätzlich hätten sich viele andere Fragen ergeben, was im Wahllokal und drum herum erlaubt sei, weil die Bundestagswahl mit Fasnet zusammenfalle. "Beispielsweise hatte sich ja schon herausgestellt, dass ein Umzug direkt vor dem Wahllokal nicht kompatibel ist", erklärt Kalbfell. Und schließlich wolle niemand, dass die Wahl nachträglich wegen irgendetwas angefochten wird. Kalbfell verweist auf das Beispiel Berlin, wo zur letzten Bundestagswahl in mehr als 450 Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden musste.
Stadt Leinfelden-Echterdingen sorgt für Rechtssicherheit
Nach zahlreichen Gesprächen mit anderen Kommunen und übergeordneten Behörden und sogar der Landeswahlleitung erlaubt die Stadt Leinfelden-Echterdingen den Kuchen-Verkauf nun doch - unter bestimmten Bedingungen und Regelungen. Dazu wurde ein Merkblatt erstellt, das dem SWR vorliegt. Es gilt als bindende Vereinbarung, die die Organisatorinnen und Organisatoren des Kuchen-Verkaufs im Vorfeld unterschreiben sollen.
Darin ist unter anderem festgehalten: Der Verkauf darf nicht in denselben Räumlichkeiten durchgeführt werden, die als Wahllokal definiert sind, damit jede Person, die wählen will, "ungehinderten Zugang zum Wahllokal beziehungsweise zum Wahlvorstand" hat. Jegliche Störung im Wahllokal durch Menschenansammlungen und laute Gespräche sowie das Ansprechen von Wählenden sei zu unterlassen.
Keine Lebensmittelfarbe, weiße Servietten, neutrale Verpackungen
Kandidierende und Mitglieder kandidierender Parteien und Wählervereinigungen dürfen am Kuchen-Verkauf nicht mitwirken. Und natürlich müssen die Kuchen auch frei von politischer Symbolik und Meinungsäußerung sein, heißt es im Merkblatt. Also keine Lebensmittelfarbe, keine Form oder Kuchen-Verzierung, die auf eine Partei oder ihr Logo hinweist. Und neutrale Verpackung: Es dürften nur weiße Servietten und Kartons verwendet werden. "Damit ist der Kuchen-Verkauf nun rechtssicher", sagt Ordnungsbürgermeister Kalbfell. Die Kitas wurden am Mittwochmorgen entsprechend informiert.
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Es sei ihm schon ein persönliches Anliegen gewesen, das Problem zu lösen. "Natürlich bedauere ich es, wenn da bei den Eltern Frust und Unsicherheit entstanden sind. Schließlich bin ich nicht nur Ordnungsbürgermeister, sondern fühle mich auch für die Kitas, die Eltern und das Ehrenamt verantwortlich. Da hängt ja auch viel Herzblut dran für die Eltern." Die Eltern seien ja auch nicht per se politisch verdächtig oder sorgten für Unruhe, so Kalbfell. "Das war in der Vergangenheit auch alles nie ein Problem. Das kriegen wir am Wahlsonntag schon hin!"
Glückliches Ende beim Wahl-Krimi vor der Wahl - aber Zeitdruck
Also ein Happy Ending für einen Wahl-Krimi vor der Wahl. Auch für Elternbeirat Renz gehen die Regelungen in Ordnung. Er lobt im Gespräch mit dem SWR, dass sich der Ordnungsbürgermeister der Problematik angenommen hat, weil das auch eine Hilfestellung für die Zukunft und für andere Kommunen sei. "Wir haben allerdings auch in der Vergangenheit schon den Kuchen-Verkauf neutral gehalten, also nichts Farbiges, weiße Servietten und so weiter." Deswegen sei das absolute Verbot zunächst schon krass für die Eltern gewesen.
Sicherlich hätte man den Wirbel geringer halten können, sagt Renz lachend. Nun laufe die WhatsApp-Eltern-Gruppe heiß: Wer backt was? Wer kümmert sich um was und kann welche Schicht übernehmen? "Da sind wir nun also mehr unter Zeitdruck." Verkürzte Vorbereitungszeiten - das gehört offensichtlich einfach in jeder Beziehung zu dieser Bundestagswahl.
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