Kuchenverkauf an einer Schule

Kehrtwende nach Kritik an "Bürokratiemonster"

Schulen in BW werden nun doch komplett von "Kuchensteuer" befreit

Stand
Autor/in
Henning Otte
SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, SWR Landespolitik

Die Landesregierung nimmt die Schulen in Baden-Württemberg jetzt doch komplett von der Steuerpflicht beim Kuchenverkauf aus. Wie kam es zu dem überraschenden Sinneswandel?

Überraschende Kehrtwende bei der "Kuchensteuer": Die staatlichen Schulen und Kitas müssen nun doch keine Steuern auf die Erlöse bei Festen und Basaren zahlen. Wie der SWR erfuhr, hat sich die grün-schwarze Landesregierung auf diese Lösung geeinigt. Grund für den Sinneswandel ist die massive Kritik an den bürokratischen Regeln. Die Frage, ob Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen, sorgt schon länger für Unmut, vor allem an Schulen. Vor gut einem Monat hatte die Regierung die 4.500 öffentlichen Schulen noch in einem elfseitigen Schreiben informiert, in welchen Fällen sie von 2025 an steuerpflichtig würden. Jetzt kommt der Rückzieher.

Finanzminister Bayaz zieht Einzelfall-Regeln zurück

Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) sagte dem SWR: "Wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden für Schulklassen, für Schüler, für Eltern, die Kuchen verkaufen. Da fallen keine Steuern an." Er verwies darauf, dass das Land hier eigentlich europarechtliche Vorschriften umsetzen muss. "Das hätte man durchaus strenger regeln können. Dann hätte man aber theoretisch jeden Einzelfall im Vorfeld irgendwie schon mal erfassen müssen. Da haben wir uns jetzt bewusst dagegen entschieden." Nun gebe es "eine pauschale, eine einfache, eine pragmatische Lösung. Und das ist gut so," sagte Bayaz.

Auch Steuerpflicht für Schülermitverantwortung und Elternbeirat vom Tisch

Mit der Entscheidung wischt die Regierung das elfseitige Schreiben mit unterschiedlichen Regeln vom Tisch. Damals hieß es noch, die Schule als Teil des Staats dürfe nicht als Verkäufer auftauchen. Dazu gehören auch die Schülermitverantwortung (SMV), der Elternbeirat, die Theater-AG und der Schulchor.

Eintrittsgelder zu Aufführungen oder Konzerten hätten versteuert werden müssen. Schon damals war aber klar, dass die Mehrwertsteuer von 19 Prozent nicht anfällt, wenn Schülerinnen und Schüler oder Eltern selbst organisiert Kuchen verkaufen. Trotzdem hagelte es Kritik. Die Bildungsgewerkschaft GEW warnte vor einem "Bürokratiemonster" für die ohnehin überlasteten Schulen.

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Bayaz räumt ein: "Manchmal braucht Politik einen zweiten Anlauf"

Minister Bayaz räumte im SWR-Interview ein, dass die Regierung für diese Lösung recht lange gebraucht habe. "Ja, manchmal braucht Politik auch einen zweiten Anlauf. Ich habe schon im Job einiges erlebt, aber dass es so eine Aufregung über Kuchenverkauf gibt, hat auch mich gewundert." Man habe sich die Kritik zu Herzen genommen und nochmal nachgesteuert. Dennoch stellt sich die Frage, ob die jetzige Lösung denn auch gerichtsfest ist, schließlich kommt die EU-Richtlinie hier nicht zur Anwendung. Dazu sagte Bayaz: "Wir sind leider ein sehr klagefreudiges Land, und im Rechtsstaat steht es jedem selbstverständlich offen, auch zu klagen. Aber an der Stelle bin ich mal entspannt und würde uns allen raten, mal die Kirche im Dorf zu lassen oder den Kuchen in der Schule."

Kultusministerin Schopper bringt Stein ins Rollen

Auch innerhalb der Landesregierung gab es nach SWR-Informationen großen Unmut über die detaillierten Kuchen-Verkaufsregeln, die die Beamten im Finanzministerium aufgestellt hatten. Bei einer Kabinettssitzung vor wenigen Wochen echauffierte sich Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) über das Mehr an Bürokratie und erhielt Unterstützung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU). Tenor war dann, dass es nicht sein könne, sich als Vorkämpfer gegen Bürokratie zu zeigen und dann den Schulen solche Regeln vorzugeben.

Lehrstück über das Zurückschneiden des "Brombeer-Gestrüpps"

Erst Anfang November hatte die Regierung nämlich grünes Licht für die sogenannte Entlastungsallianz gegeben, mit der sie zusammen mit Kommunen und Wirtschaftsverbänden ausufernde Bürokratie bekämpfen will. Kretschmann sprach neulich im Landtag vom "Brombeer-Gestrüpp", das man zurückschneiden müsse. Die Debatte um die "Kuchensteuer" ist dabei ein Lehrstück darüber, wie schwierig es ist, das Geflecht der Vorgaben unterschiedlicher staatlicher Ebenen zu entwirren. In diesem Fall macht Brüssel eine Vorgabe und der Bund reicht diese an die Länder weiter. Und das Land Baden-Württemberg, besser gesagt die zuständigen Beamten, sahen sich zunächst aus rechtlichen Gründen dazu gezwungen, das bis ins Detail durchzubuchstabieren. Erst das späte Veto der Politik änderte die Richtung.

Bei der EU-Vorgabe geht es im Kern um die Frage, ob an öffentlichen Einrichtungen Leistungen erbracht werden, die auch ein privater Dritter erbringen könnte. Das heißt: Wenn etwa Eltern für ein Schulfest Kuchen backen, der dann verkauft werden soll, hätte den auch ein Bäcker liefern und damit Geld verdienen können. Die EU will mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass private Unternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden.

Steuerzahlerbund lobt und fordert weitere Entlastungen

Der Steuerzahlerbund begrüßte den Verzicht auf die Steuerpflicht für den Kuchenverkauf an Schulen. "Der bürokratische Aufwand würde mit dem Steuerertrag in keinem Verhältnis stehen", sagte Andrea Schmid-Förster, die Vize-Chefin des Verbands, dem SWR. "Die Regelung basiert auf einer EU-Vorgabe bezüglich der Besteuerung von Leistungen von Kommunen, die auch von privaten Unternehmen erbracht werden könnten. Was sicherlich aus Wettbewerbsgründen gut gemeint war, schießt an dieser Stelle allerdings über das Ziel hinaus." Schmid-Förster dringt nun darauf, dass das Land bei anderen Regeln, die Betrieben und Bürgerinnen und Bürgern das Leben schwer machen, weitere Vereinfachungen auf den Weg bringt.

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GEW-Chefin Stein wünscht sich weitere Weihnachtsgeschenke

Monika Stein, Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), sagte dem SWR zu der Entscheidung der Landesregierung: "Es ist prima, wie sich Schülerinnen und Schüler mit Eltern und Lehrkräften engagieren. Schön, wenn das Kultusministerium dafür gesorgt hat, dass das weiter unkompliziert möglich sein kann." Auch sie verband ihr Lob mit weitergehenden Wünschen: "Wenn jetzt noch nach der Pisa-Studie ein paar Weihnachtsgeschenke wie neue Lehramtsstudienplätze und Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung an die Schulen gehen, können die 4.500 Schulen etwas unbesorgter ins nächste Jahr starten", sagte Stein.

Steuerpflicht gilt nur für Schulfördervereine - ab 22.000 Euro

Es gibt bei den Schulen nur eine Ausnahme von der Steuerbefreiung: Wie alle Vereine im Land müssen auch die Fördervereine der Schulen ab einer bestimmten Grenze Steuern zahlen. Über die Fördervereine laufen nämlich viele Sammelaktionen. Übersteigen die Erträge 22.000 Euro im Jahr, wird die Mehrwertsteuer fällig.

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