BW-Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) sieht derzeit keine Möglichkeit, syrische Straftäter in ihr Heimatland abzuschieben. Trotzdem müsse sich dringend etwas ändern, sagte er im Interview mit SWR Aktuell. Anlass für das Interview ist ein diese Woche beginnender Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Angeklagt ist ein 22-Jähriger, der unter anderem zwei 16-Jährige mit einem Messer bedroht haben soll. Er ist Teil einer syrischen Familie aus Stuttgart. Der Familie werden mehr als 100 Straftaten zugeordnet. Mehrere Mitglieder wurden bereits verurteilt.

SWR Aktuell: Warum ist es im Moment nicht möglich, diese Familie oder andere Menschen nach Syrien abzuschieben?
Siegfried Lorek: Im Moment ermöglicht der Bund schlichtweg keine Abschiebungen nach Syrien. Das heißt, die Menschen können faktisch tun und lassen, was sie wollen. Wir kriegen die Menschen, auch wenn der Aufenthaltstitel widerrufen ist, schlichtweg nicht ins Flugzeug. Wir erwarten hier vom Bund eine Lösung.
SWR Aktuell: Man kann das Gefühl haben, dass diese Familie den Menschen hier auf der Nase herumtanzt. Welche Möglichkeiten gibt es denn dagegen?
Lorek: Natürlich im Bereich des Strafrechts. Viele Mitglieder dieser Familie sind jetzt auch gerade vor Gericht oder wurden verurteilt. Das ist das eine. Aber wichtig ist: Sie müssen unser Land verlassen. Da arbeitet das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) daran, um die Aufenthaltsstatus zu widerrufen. Aber am Ende scheitert alles derzeit an der nicht vorhandenen Abschiebemöglichkeit nach Syrien.
Es kann nicht sein, dass jemand hier zum Beispiel einen Mord begeht und das Schlimmste, was ihm passieren kann, ist seine Abschiebung.
SWR Aktuell: Angenommen, es gäbe diese Abschiebemöglichkeit nach Syrien: Würde man dann versuchen, Personen abzuschieben, sobald sie verurteilt sind?
Lorek: Es gibt natürlich einen Strafanspruch. Es kann nicht sein, dass jemand hier zum Beispiel einen Mord begeht und das Schlimmste, was ihm passieren kann, ist seine Abschiebung. Deshalb werden die Menschen verurteilt, müssen einen Teil ihrer Strafhaft absitzen. Aber unser Ziel ist es natürlich schon, sie aus der Haft in ihre Heimatländer zurückzubringen.
SWR Aktuell: Wie viel müssen die ausländischen Straftäter von ihrer Strafe hier absitzen?
Lorek: Im Regelfall mindestens die Hälfte. Das entscheidet aber die Staatsanwaltschaft.
SWR Aktuell: Es gibt Länder, die ihre Straftäter nicht zurücknehmen wollen. Was macht man in so einem Fall?
Lorek: Ja, das ist das Problem. Und da erwarten wir von der Bundesregierung, eine Lösung mit den Ländern zu finden. Ich finde es völlig abstrus, dass wir teilweise Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten machen, die sich weigern, ihre eigenen Staatsbürger zurückzunehmen. Das muss zwingend gekoppelt werden: Unterstützung der Länder nur, wenn sie auch im Bereich Migration kooperieren.
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SWR Aktuell: Angenommen, man könnte nach Syrien wieder abschieben, würde dann die ganze Familie abgeschoben, also alle, die schon irgendwie straffällig geworden sind?
Lorek: Da wird dann einzeln überprüft: Welche Straftaten hat wer begangen? Wen können wir zurückführen? Aber bei der Familie werden wir uns alle ganz genau angucken, um dann möglichst zurückzuführen. Und ich sage, bei der Familie gibt es wenige Familienangehörige, die keine Straftaten begangen haben.
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SWR Aktuell: Wie viele Abschiebungen gab es letztes Jahr aus Baden-Württemberg?
Lorek: Tatsächlich erfolgten 2.873. Damit konnten wir die Zahl gegenüber 2023 um 37 Prozent steigern. Das heißt, wir machen, was wir können. Und von diesen 2.873 waren 736 Straftäter. Was wir auch steigern konnten, war der Bereich der freiwilligen Ausreise um knapp 50 Prozent - auf knapp 3.500 Personen.