Der Südwestrundfunk kommt mit dieser Internet-Veröffentlichung seiner staatsvertraglichen Verpflichtung (§32 Abs. 4 SWR-StV) zur Publikation des Geschäftsberichts und der Erläuterungen des Intendanten nach. Zuschauer, Zuhörer und User des Angebots können sich so ein eigenes Bild von der wirtschaftlichen und programmlichen Situation des SWR machen.