Geschäftsbericht 2023

Justitiariat

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Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom Rundfunkverfassungsrecht, über Telemedien- und Programmrecht, Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Rundfunkbeitragsrecht, dem Datenschutzrecht sowie dem Marken- oder Titelschutzrecht. Dabei berät das Justitiariat nicht nur bei aktuellen Einzelfragen. Vielmehr wirkt es bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den SWR und die ARD mit, z. B. indem Stellungnahmen und Positionen erarbeitet und in Gesetzgebungsprozesse eingebracht oder Rahmenverträge im urheberrechtlichen Bereich (Gemeinsame Vergütungsregeln) verhandelt werden.

Dr. Frauke Pieper (li.) ist seit 1.12.2022 zusammen mit Dr. Alexandra Köth Juristische Direktorin im Top-Sharing des Südwestrundfunks.
Dr. Frauke Pieper (li.) und Dr. Alexandra Köth, Juristische Direktorinnen des Südwestrundfunks. © SWR/Andrea Enderlein

Programmrechtliche Beratung der Redaktionen – ein Dauerbrenner

Ob Verbrauchersendungen wie „Marktcheck“, „True Crime“-Podcasts oder aktuelle Magazine wie „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ und „Zur Sache Baden-Württemberg“:  Zu den wichtigen Aufgaben der Juristischen Direktion gehörte auch 2023 die programmrechtliche Begleitung journalistischer Produkte des SWR. Dabei wird die Expertise der Kolleginnen und Kollegen des Justitiariats in unterschiedlichen Phasen der Content-Erstellung zu Rate gezogen.

Bei investigativen Recherchen wie beispielsweise für „Report Mainz“ oder Dokumentationen wie „VOLLBILD“ geben sie Hilfestellungen zu zulässigen Recherchemethoden. Vor der Veröffentlichung sorgt die juristische Abnahme dafür, dass die Produkte möglichst rechtssicher ausgestaltet sind – so sind einer Verdachtsberichterstattung enge Grenzen gesetzt. Und wenn notwendig, wehrt das Justitiariat auch rechtliche Interventionen ab – sowohl nach Veröffentlichung der Inhalte als auch manchmal zuvor – damit die Inhalte des SWR im Sinne des öffentlichen Informationsinteresses publiziert werden und so ihren Beitrag zur freien Meinungsbildung leisten können.

Sonja Peteranderl, Autorin der "Vollbild"-Recherche zum Thema Dating Apps, im Gespräch mit einer Betroffenen.
Sonja Peteranderl (re.), Autorin der „Vollbild“-Recherche zum Thema Dating Apps, im Gespräch mit einer Betroffenen (li.). © SWR/Labo M/Julia Jaroschewski

KI-Expertise im Justitiariat gewinnt an enormer Bedeutung

Die SWR Geschäftsleitung hat im September 2023 die „Publizistischen Richtlinien zum Umgang mit KI“ beschlossen. An der Erstellung dieser KI-Richtlinien für den SWR hatte – neben den Direktionen Innovationsmanagement und Digitale Transformation (IDT), Programmdirektion Information (PDI) und Technik und Produktion (TuP) – die Juristische Direktion maßgeblichen Anteil. Sie dienen als eine Art „Grundsatz-Charta“ für dieses interdisziplinäre Themenfeld. Der Beschluss der Publizistischen Richtlinien war zudem der Startschuss für eine SWR interne Testphase zum Umgang mit KI-Anwendungen in verschiedensten Fachdisziplinen. Die Juristische Direktion hat die Testphase eng begleitet und zahlreiche juristische Fragen beantwortet.

Zudem steuerte das Justitiariat eine Fachgruppe der Juristischen Kommission der ARD. Ziel war neben dem effizienten Informationsaustausch auf Ebene der Landesrundfunkanstalten auch die Bündelung juristisch-strategischer Fragestellungen, zu denen die ARD eine einheitliche Auffassung vertreten will. So wurde eine Handreichung zu datenschutzrechtlichen Fragen für die sichere Anwendung von KI im Regelbetrieb erarbeitet.

Angepasste Beitragssatzung unter beitragsrechtlicher Federführung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.4.2022 (BVerwG, 6 C 2.21 u. a.) entschieden, dass die Rundfunkanstalten zwar die Möglichkeit der Barzahlung zur effizienten Beitragserhebung einschränken dürfen; Beitragsschuldner, die nachweislich keinen Zugang zu einem Girokonto haben, muss allerdings die Möglichkeit zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags gegeben werden.

Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte eine Anpassung der Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten notwendig gemacht. Die in der Juristischen Direktion des SWR angesiedelte beitragsrechtliche Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat den Änderungsprozess von der Analyse des Urteils bis zum Erlass der überarbeiteten Satzung in allen Rundfunkanstalten federführend betreut und die Änderungssatzung in Abstimmung mit den Justitiariaten der Landesrundfunkanstalten erstellt, in der die Vorgaben des Gerichts umgesetzt wurden. Die Satzungsänderung ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

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SWR