Im Jahr 1803 wurden der Hunsrücker Räuberhauptmann Schinderhannes und 19 seiner „Spießgesellen" in Mainz mit der Guillotine hingerichtet. Die Fallbeilklinge, mit der diese Hinrichtung vollzogen worden sein soll, wurde von Kriminaldirektor a.D. Stephano Borrero Wolff „mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit“ als Original erkannt. Es sei eine reine Archivarbeit gewesen, so Wolff im Gespräch mit SWR Kultur.
„Man musste sich durch Landesarchive vor allem in Hessen und das Stadtarchiv in Mainz durcharbeiten, Zeitungsarchive durchstöbern. Dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die Schneide 1899 noch in Mainz war“, berichtet der Kriminologe, „dann gibt es eine Lücke von 1899 bis 1957/58. Und dann tauchte ein Lichtbild auf, wo die Schneide von einem Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mainz in die Kamera gehalten wurde.“
Alles andere als ein Robin Hood True Crime aus dem Südwesten: Wer war der Schinderhannes?
Der Räuber Johannes Bückler, besser bekannt als Schinderhannes, lebt in Legenden als eine Art Robin Hood weiter. Das Fallbeil seiner Hinrichtung ist nun in Simmern zu sehen.
Dass der Schinderhannes bis heute als Freiheitskämpfer hochstilisiert wird, sieht Stephano Borrero Wolff kritisch: „Johannes Bückler alias Schinderhannes war kein Robin Hood. Er hat für sich und seine Bande geraubt. Es wird häufig gesagt, er habe Juden als Opfer bevorzugt. Aber das stimmt so nicht.“ Die Originalfallbeilklinge wird am Mittwoch, den 20. November von der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz an das Hunsrückmuseum in Simmern übergeben.
True Crime im Podcast
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In der Podcast-Rubrik „Klassiker des Strafrechts“, besprechen der Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt Fälle, die Rechtsgeschichte geschrieben haben.
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