Heute stehen in Bernkastel-Kues an der Mosel wichtige Wahlen an. Die Bürger der Stadt können nicht nur einen neuen Stadtrat wählen, sondern auch ihren Bürgermeister. Tobias Lieser darf aber für beide Wahlen keine Stimme abgeben und das obwohl er hier geboren wurde. "Ich fühle mich ausgegrenzt als deutscher Staatsbürger", sagt der junge Mann: "Ich gehe arbeiten, ich zahle Steuern, ich halt mich an die Gesetze. Ich fühle mich irgendwie hintergangen." Doch wie kann das sein?
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Von den Wahlhelfern weggeschickt
Die Geschichte beginnt heute am frühen Morgen im Wahllokal in Bernkastel-Kues. Tobias Lieser hat sich mit seiner Frau Michelle dorthin aufgemacht, um zu wählen. Doch in dem Ort, der acht Kilometer von Bernkastel-Kues entfernt liegt, schicken die Wahlhelfer ihn weg: "Sie sagten mir, ich soll in Brauneberg wählen." Denn dort war er für zwei Monate gemeldet, aus persönlichen Gründen, wie er sagt.
Wahlrecht erst nach drei Monaten Wohnsitz
Doch kurz darauf, heißt es in Brauneberg, er sei dort von der Wahlliste gestrichen worden. "Und da ist mir fast die Hutschnur geplatzt", sagt Lieser. Die Wahlhelfer rufen also in Bernkastel-Kues an. Er soll wieder zurück in die Stadt. "Doch da hab ich dann auch nur die Stimmzettel für den Kreistag und die Verbandsgemeinde bekommen", sagt Lieser. Den Bürgermeister und den Stadtrat dürfe er nicht wählen, sagen die Helfer.
"Das war mir aber besonders wichtig, einerseits weil mein Chef sich für den Rat hat aufstellen lassen und ich den gerne unterstützen würde", ärgert sich der junge Mann. Aber der Garten- und Landschaftsbauer arbeitet nach eigenen Angaben auch oft für die Stadt: "Und da hätte ich dann gerne auch ein Mitspracherecht bei den Bürgermeisterwahlen."
Doch daraus wird heute nichts, wie die Verbandsgemeinde ihm mitteilt. Der Grund: Der junge Mann sei ja erst vor zwei Monaten wieder nach Bernkastel-Kues gezogen. Wer wählen will, muss aber mindestens drei Monate dort wohnhaft sein. So steht es im entsprechenden Landesgesetz. "Das kann doch nicht sein", meint Lieser.
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Bürgermeister: Kein Ermessensspielraum
Doch da ist nichts zu machen, sagt Leo Wächter (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde: "Da das Kommunalwahlgesetz hier eindeutig und verbindlich ist, kommt eine Ermessensausübung nicht in Betracht." Die Voraussetzungen für die Wahl nach dem Landesgesetz seien schlicht nicht erfüllt.
Weitere solche Fälle seien nicht bekannt, sagt der Bürgermeister. Tobias Lieser kann das alles immer noch nicht glauben, sagt er: "Aber ich kann da wohl nichts machen."