Prozess am Landgericht Waldshut-Tiengen

Auf Freundin eingestochen: 48-jähriger Mann muss mehr als 8 Jahre hinter Gitter

Stand

Von Autor/in Petra Jehle

Gewürgt und erstochen: Nach dem Tod einer Frau in Todtnau muss der Täter, ihr 48-jähriger Partner, achteinhalb Jahre ins Gefängnis. So das Urteil des Landgericht Waldshut-Tiengen.

Im Prozess um den Tod einer 58 Jahre alten Frau in Todtnau (Kreis Lörrach) hat das Landgericht Waldshut-Tiengen den Freund der Frau zu einer Haftstrafte von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der zehn Jahre jüngere Mann hatte die Frau in deren Wohnung mit 25 Messerstichen getötet. Rund ein halbes Jahr nach ihrem Tod fiel am Donnerstag das Urteil.

Auf der Suche nach ein wenig Glück

Es habe ein großes Maß an Tragik was im September vergangenen Jahres geschehen ist, so Richter Martin Hauser in seiner Urteilsbegründung. Das Opfer habe nach zwei gescheiterten Ehen nach einer neuen Beziehung gesucht. Zwei Tage vor ihrem Tod sei auf den Fotos noch eine glückliche Frau zu sehen gewesen. Doch der 48-Jährige habe auch sie in "sein Wahnsystem" eingebaut, so der Richter. Nach diesem System seien Frauen Teil einer Verschwörung, wenn sie nicht ihre ganze Aufmerksamkeit auf ihn richten würden.

Er war überzeugt, dass böse Frauen sich gegen ihn verschworen haben.

Staatsanwaltschaft forderte elf Jahre Haft

Am Mittwoch, einen Tag vor dem Urteil, hielten die Anwälte ihre Plädoyers. Oberstaatsanwalt Christian Lorenz begann mit den Worten: "Die Suche nach ein wenig Glück endete in einem Blutbad." Er forderte elf Jahre Haft für den Angeklagten.

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Verteidigung: psychisch kranker Mann im Abwärtsstrudel

Die Verteidigung sprach von einem orientierungslosen, psychisch kranken Mensch, der immer weiter in einen Abwärtsstrudel von Obdachlosigkeit und Drogenmissbrauch geraten sei. Eine Verkettung unglücklicher Umstände habe zur Tat geführt. Die "Explosion von Gewalt" sei zwar grausam im allgemeinen Sprachgebrauch - aber nicht juristisch, da der Angeklagte sein Opfer nicht absichtlich quälen oder leiden lassen wollte. Sie forderte eine Haftstrafe von maximal sieben Jahren.

Verurteilter hatte 25 Mal auf Partnerin eingestochen

Vergangenen September hatte der Verurteilte seine Partnerin in deren Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet. Er hatte sie gewürgt, mit einer Glasflasche verletzt und mehr als 25 Mal auf die 58-Jährige eingestochen. Zwölf Stiche davon waren tödlich. Erst fünf Tage später entdeckte man die Frau, nachdem besorgte Kollegen die Polizei alarmiert hatten. In einer Stellungnahme gestand der Mann später, wahllos auf seine Partnerin eingestochen zu haben.

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Täter psychisch krank? Gericht hält ihn für schuldfähig

Im Prozess stellte sich zunächst die Frage, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Die Polizei hatte den Mann nach seiner Festnahme in eine Psychiatrie gebracht. Laut Gutachten leidet der Mann seit vielen Jahren unter einer paranoiden Schizophrenie. Er gilt trotzdem als schuldfähig, diese ist möglicherweise allerdings vermindert. Laut Gutachten habe er während seiner Tat zwar gewusst, was er tue, aber er habe sein Handeln möglicherweise nicht mehr steuern können. Der Mann wird seine Strafe in einer Haftanstalt verbüßen. Eine vorsorgliche Unterbringung in einer Psychiatrie ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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