Der 28-jährige Angeklagte mit grauem T-Shirt und Handschellen wird abgeführt.

Prozess am Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Polizisten und Richter beleidigt und bedroht: 28-Jähriger muss ins Gefängnis

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Petra Jehle
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Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat einen Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Jahrelang hatte der 28-Jährige Polizisten und Richter bedroht, beleidigt, gestalkt und auf Internet-Plattformen verleumdet.

Vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen stand heute ein 28 Jahre alter Mann. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er über Jahre hinweg hartnäckig und immer wieder Polizisten und Richter bedroht, beleidigt und via Internet öffentlich verleumdet hatte. Es verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten. "Ich hoffe, dass damit endlich Schluss ist", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Im Visier des Angeklagten: vor allem ein Polizist

Der 28 Jahre alte Mann ist bereits einschlägig vorbestraft. Mit 19 Jahren hatte er erstmals seine Ex-Freundin bedroht und beleidigt, danach folgten Richter und Polizeibeamte. Insgesamt 38 Einzelfälle wurden in einer Anklageschrift gegen ihn aufgeführt. Ein Beamter, der auch als Nebenkläger auftrat, wurde von ihm besonders ins Visier genommen: Der Polizist war an einer regulären Hausdurchsuchung im Wohnhaus des Angeklagten beteiligt. Es ging um den Verdacht des illegalen Waffenbesitzes.

Nach der Durchsuchung im Jahr 2020 begann eine Welle von Beschimpfungen und eine perfide Verleumdungskampagne: Auf Internetplattformen bezeichnete der Verurteilte den Polizisten als pädophil. Er veröffentlichte Bilder des Polizisten zusammen mit dessen Tochter, mit Name und Wohnort. Die Community soll er aufgefordert haben, den Polizisten zur Rechenschaft zu ziehen. Auch wurde ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt. Für den Polizisten und seine Familie hatte das schwerwiegende Folgen. Die Videos sind immer noch zu finden, sagt er.

Anwältin: "Mandant ist traumatisiert"

Wiederholte Versuche, die Videos dauerhaft und überall zu löschen, seien gescheitert, so Christina Gröbmayr, die Anwältin des Polizisten. Sie kritisiert, dass Stalking im Internet von den Justizbehörden noch nicht schnell und effektiv genug verfolgt werde. Ihr Mandant sei traumatisiert, sagt die Anwältin. Er habe sich wegen der Vorfälle versetzen lassen. Schlussendlich forderte die Nebenklage eine Freiheitsstrafe von deutlich über drei Jahren.

Ein Mann trägt auf seiner Uniform ein Logo mit der Aufschrift "Justiz". Im Hintergrund sitzen Anwalt und Kläger.
Bedrohen, bloßstellen, belästigen: Hass im Netz betrifft auch Polizisten und Richter. Ein Cybermobbing-Fall wurde nun am Amtsgericht Waldshut-Tiengen verhandelt.

Angeklagter beruft sich auf Gedächtnislücken

Der Angeklagte sagte, er könne sich nach einem schweren Sturz im Frühjahr an nichts erinnern. Es täte ihm jedoch leid, was dem Polizisten angetan worden sei. Im Frühjahr diesen Jahres kam es zu einem weiteren Vorfall: Dabei soll er einen Polizeibeamten mit einem Messer verletzt haben. Gegen den 28 Jahre alten Mann wird deshalb erneut ermittelot. In diesem Fall geht es um den Verdacht des versuchten Totschlags eines Polizeibeamten.  

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