Wegen Beleidigung von Bundesministern

Gericht verurteilt Weiler AfD-Stadtrat zu Geldstrafe wegen Tweets

Stand
Autor/in
Matthias Zeller

Das Amtsgericht Lörrach hat einen 52-Jährigen aus Weil am Rhein wegen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt.

Der Mann, der seit vergangenem Jahr für die AfD im Gemeinderat von Weil am Rhein (Kreis Lörrach) sitzt, wurde verurteilt, weil er unter anderem Außenministerin Annalena Baerbock und Wirtschaftsminister Robert Habeck (beide Grüne) beleidigt hatte. Dabei ging es um sogenannte Tweets aus dem Jahr 2023 auf Twitter, der heutigen Plattform X. Deswegen wurde der Angeklagte nun wegen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt.

Beleidigung und Volksverhetzung

Zu einem Bild der grünen Außenministerin Baerbock mit Helm und schusssicherer Weste, hatte der gelernte Koch getwittert: "Ich würde sie über ein Mienenfeld schicken. Um diesen Schandfleck deutscher Geschichte wäre es wirklich nicht schade." (sic)

Über den Grünen-Politiker Anton Hofreiter twitterte er: "Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk". In dieser Äußerung, die der Verteidiger als Kritik an der Migrationspolitik deutete, erkannte das Gericht eine Verharmlosung des Massenmordes an den Juden. Der heute 52-Jährige aus Weil am Rhein hatte außerdem gefordert, die Grünen "wie die Ratten aus der Kanalisation" aus dem Bundestag zu jagen.

Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

In der Urteilsbegründung sagte die Richterin, die Grenzen der Meinungsfreiheit seien überschritten worden: Die Diffamierung der Personen habe im Vordergrund gestanden. Der Verurteilte habe "nicht den letzten Rest an Respekt" vor den beleidigten Personen gezeigt. Die Richterin verwies darauf, dass der heutige AfD-Stadtrat den Grünen-Politiker Anton Hofreiter als "Idiot" und "kleinen Wichser" beleidigt hatte. Außerdem hatte er über ein gepostetes Bild von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck "weg mit dem Dreck" geschrieben.

Der 52-Jährige räumte die Taten vor Gericht ein. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

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Matthias Zeller

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