Staatsanwaltschaft sieht Ungereimtheiten

Prozess um getötete Frau aus Todtnau: War der Angeklagte schuldfähig?

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Autor/in
Vanessa Amann
Vanessa Amann, Reporterin Studio Freiburg

Ein 48-jähriger Mann soll 25 Mal auf seine Partnerin eingestochen und sie getötet haben. Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss klären, ob der Angeklagte schuldfähig war.

Der Prozess um eine getötete Frau aus Todtnau (Kreis Lörrach) ist am Donnerstag am Landgericht Waldshut-Tiengen fortgesetzt worden. Der damalige Partner der 58-jährigen Frau soll sie gewürgt und 25 Mal auf sie eingestochen haben. Angeklagt ist der Mann wegen Totschlags. Ob er ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik muss, hängt von seiner psychischen Verfassung zur Tatzeit ab.

Schuldunfähigkeit wird ausgeschlossen

Paranoide Schizophrenie, Psychose, ADHS - diese Stichworte sind bislang gefallen, wenn es um die möglichen psychischen Erkrankungen des 48-jährigen Angeklagten ging. Konnte der Mann das Unrecht seiner Tat erkennen und danach handeln? Bei der Suche nach Antworten soll ein psychiatrischer Gutachter helfen, der den Prozess am Landgericht begleitet. Seine abschließende Einschätzung steht noch aus. Eine vollkommene Schuldunfähigkeit wird bislang vom Gericht ausgeschlossen.

Angeklagter wirkte auf Beamte nicht psychotisch

Nach einer großangelegten Suchaktion in Schopfheim (Kreis Lörrach) hatte sich der Mann Ende September der Polizei gestellt. Ein Beamter der Kriminalpolizei schilderte am Donnerstag das Verhalten des Mannes nach dessen Festnahme. Er sei ruhig gewesen, sachlich, habe nicht betroffen gewirkt.

Oberstaatsanwalt Christian Lorenz griff diese Einschätzung der Polizei auf und las aus einem Protokoll der Vernehmung des Mannes vor. Demnach wusste der Angeklagte genau, wieso er festgenommen wurde. Er habe sich klar äußern können und seine Rechte gekannt. Lorenz stellt deshalb infrage, ob es einen direkten Zusammenhang der psychischen Erkrankungen mit dem Tatgeschehen gab.

Mann hat mehrfach auf 58-jährige Frau eingestochen

Vergangenen September soll der Angeklagte seine Partnerin in deren Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet haben. Für rund eine Woche soll der Beschuldigte zuvor bei dem 58-jährigen Opfer untergekommen sein, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die Frau wurde erst fünf Tage später in ihrer Wohnung entdeckt, nachdem sich Arbeitskollegen Sorgen um das Opfer gemacht und die Polizei alarmiert hatten. In einer Stellungnahme gab der Mann später zu, wahllos auf seine Partnerin eingestochen zu haben.

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