Drei Männer sollen mit Drogen gedealt und eine rivalisierende mutmaßliche Dealer-Bande in einer Wohnung in Bad Friedrichshall-Kochendorf (Kreis Heilbronn) maskiert und bewaffnet überfallen und ausgeraubt haben. Vor dem Heilbronner Landgericht ist am Montag der Prozess vor der Jugendkammer gestartet. Neben dem Raub geht es unter anderem um den Verkauf von Cannabis und verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Streit der Angehörigen im Gericht
Der Prozess wurde bereits kurz nach dem Auftakt unterbrochen. Der größte Gerichtssaal am Heilbronner Landgericht war gut gefüllt. Viele Angehörige und Bekannte der Angeklagten waren zum Auftakt gekommen. In der kurzen Pause sind mehrere Zuschauer vor dem Gerichtssaal aneinander geraten. Einer der Aggressiven wurde von Beamten abgeführt. Der Prozessverlauf war davon jedoch nicht betroffen.
Mit Sturmhaube, Messer, Axt und Pfefferspray in Wohnung eingedrungen
Im Gerichtssaal wurde aufgedröselt, was den drei jungen Männern vorgeworfen wird. Sie sollen sich im Juni 2024 mit Sturmhauben maskiert haben. Bewaffnet mit einem Messer, einer Axt und Pfefferspray sollen sie dann in Bad Friedrichshall-Kochendorf in eine Wohnung von anderen mutmaßlichen Drogendealern eingedrungen sein.
Mit sechs Kilogramm Cannabis und zwei Kilogramm Haschisch machten sie sich aus dem Staub. Dabei sollen sie drei der mutmaßlichen anderen Dealer mit dem Pfefferspray angegriffen haben.
Gras, Koks, Tilidin und Waffen
Darüber hinaus werden ihnen auch selbst Deals mit Drogen vorgeworfen. Von August 2023 bis August 2024 sollen sie insgesamt 11 Kilogramm Cannabis, 25 Gramm Kokain und 780 verschreibungspflichtige Tilidin-Tabletten illegal verkauft haben.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde ein Elektroschocker, gefunden, der als Taschenlampe getarnt war. Außerdem fanden die Beamten ein Klappmesser und Pfefferspray, was der Anklage zufolge zur Absicherung bereitgelegen habe. Die drei Männer sind daher unter anderem wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt.
Warum wird vor der Jugendkammer verhandelt?
Angeklagt sind die drei Männer vor der Jugendkammer, obwohl zwei der drei Angeklagten schon über 21 Jahre alt sind. Da es sich um denselben Fall handelt, kann aus verhandlungsökonomischen Gründen der Prozess zusammengelegt werden. In diesem Fall zieht quasi der Jüngste, der noch nicht 21 Jahre alt ist, die anderen mit. Daher landet der Fall vor der Jugendkammer. Das Gericht muss aber bei den beiden älteren Angeklagten zwingend das Erwachsenenstrafrecht anwenden. Ähnlich ist das beim Prozess um Anschlagspläne auf eine Synagoge.