Trasse wird teilweise renaturiert

Trotz Protesten: Rückbau der L220 bei Konstanz hat begonnen

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Esther Leuffen
SWR-Redakteurin Esther Leuffen Autorin Bild
Karin Wehrheim
SWR-Redakteurin Karin Wehrheim Autorin Bild

Im Kreis Konstanz wird aus der Landesstraße 220 zwischen Reichenau-Waldsiedlung und Konstanz-Wollmatingen ein Wirtschafts- und Radweg. Gegen den Rückbau hatten Anwohner protestiert.

Trotz der Proteste von Anwohnerinnen und Anwohnern wird die Landesstraße 220 zwischen Reichenau-Waldsiedlung und Konstanz-Wollmatingen ab sofort zurückgebaut. Der Rückbau ist eine Ausgleichsmaßnahme für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 33 im Kreis Konstanz.

Rückbau: Teil der Landesstraße wird renaturiert

Die L220 wird laut Regierungspräsidium Freiburg in einen Rad- und Wirtschaftsweg zurückgebaut. Der Weg soll nur noch 3,50 Meter breit sein. Die dadurch gewonnene Fläche werde rekultiviert, die Restfahrbahn saniert. Parallel zum Rückbau erhält die Waldsiedlung eine neue Anbindung. Die Rückbau-Arbeiten sollen bis Oktober fertig sein. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Karte zeigt die L220 und die Umleitung durch Reichenau-Waldsiedlung während des Rückbaus.
Diese Karte zeigt die L220 (rot) und die Umleitung durch Reichenau-Waldsiedlung während des Rückbaus (gelb).

Die L220 ist bereits seit Mitte Juli 2022 zwischen Waldsiedlung und Wollmatingen für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Damals war die ausgebaute B33 mit dem neuen Tunnel Waldsiedlung für den Verkehr freigegeben worden. Autofahrer und Autofahrerinnen, die aus Richtung Allensbach in die nördlichen Konstanzer Vororte, zur Mainau oder zur Fähre nach Meersburg wollen, müssen seitdem einen gut zwei Kilometer langen Umweg in Kauf nehmen. Das hatte zu Protesten geführt.

Im Juli 2023 reichten vier Anwohner Klage gegen die Sperrung der L220 ein, wenig später auch einen Eilantrag. Den lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg ab.

RP: Rückbau ist notwendig wegen Lärmschutz und als Ausgleich

Das Regierungspräsidium hielt trotz der Anwohnerproteste an seinen Rückbau-Plänen fest. Sie seien verbindlich als Ausgleichsmaßnahme für die zusätzliche Flächenversiegelung durch die B33 zwischen Konstanz und Allensbach festgelegt und Teil des Planfeststellungsbeschlusses von 2007. Außerdem sei der Rückbau für den Lärmschutz sowie für die Wiedervernetzung der beiden Naturschutz- bzw. FFH-Gebiete Bodanrück/westlicher Bodensee und Wollmatinger Ried notwendig.

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