Bundesgerichtshof verwirft Revision

Sexuelle Nötigung: Freispruch für ranghöchsten BW-Polizisten bestätigt

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Baden-Württembergs Polizei-Inspekteur soll eine Polizistin sexuell genötigt haben. Er wurde freigesprochen. Nun hat der BGH den Freispruch bestätigt.

Der Freispruch im Prozess gegen den ehemaligen ranghöchsten Polizisten Baden-Württembergs, den Inspekteur der Polizei, ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen: Der BGH sah keine Rechtsfehler.

Polizei-Affäre in BW: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Dem ranghöchsten Polizisten Baden-Württembergs war vorgeworfen worden, er habe eine Polizistin im November 2021 sexuell bedrängt. Er soll sie nachts neben einer Bar genötigt haben, ihn intim zu berühren. Im vergangenen Juli wurde Andreas R. freigesprochen.

"Wir sind erleichtert, aber wir sind nicht sonderlich überrascht", sagte seine Verteidigerin Ricarda Lang. "Wir hoffen, dass jetzt Rechtsfrieden eintritt." Der Anwalt der Nebenklägerin, Holger-C. Rohne, sagte laut einer Mitteilung: "Der Freispruch des Inspekteurs folgte aus strafprozessualen Gründen aus Mangel an Beweisen. Der Freispruch sagt also nichts darüber aus, was wirklich geschehen ist." Gegen den Inspekteur ist noch ein Disziplinarverfahren anhängig, das derzeit ruht, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte.

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Polizei-Affäre beschäftigt Politik und Justiz

Ob es dadurch wirklich ruhiger wird um den ehemaligen ranghöchsten Polizisten im Land, bleibt abzuwarten, denn es gibt weitere Ermittlungen gegen ihn. Der Vorwurf: Bestechlichkeit. Wenn die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, wartet zudem noch ein Disziplinarverfahren auf den Inspekteur. Aktuell ist R. bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt.

Der Fall beschäftigt Politik und Justiz seit mehreren Jahren. Es gibt auch einen Untersuchungsausschuss zur Polizei-Affäre, bei dem es unter anderem um die Frage geht, wie der Inspekteur so schnell eine so steile Karriere machen konnte. Damit stehen auch das Innenministerium selbst und dessen Leiter, Innenminister Thomas Strobl (CDU), weiter unter Druck. Als eine Konsequenz aus der Polizei-Affäre wurde der Posten des Inspekteurs der Polizei in Baden-Württemberg abgeschafft.

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