Wem gehören die Früchte, wenn der Baum auf öffentlicher Fläche steht?
Die Früchte gehören grundsätzlich dem Eigentümer des Baumes, das ist in der Regel die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Hier ist Pflücken oder Aufsammeln als Diebstahl strafbar. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Erstens, der Eigentümer hat mir das Pflücken oder Sammeln erlaubt, oder gibt zu erkennen, dass er die Früchte nicht verwerten möchte – zum Beispiel durch eine entsprechende Beschilderung. Zweitens, es handelt sich um wild wachsende Früchte, wie Kastanien, Eicheln, Waldbeeren oder Tannenzapfen. Auch dann dürfen Sie sich bedienen, sollten aber sicherstellen, dass es sich auch wirklich um ein öffentliches Grundstück handelt.
Darf ich im Wald Früchte sammeln und pflücken?
Auch im Wald dürfen Sie ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht einfach Früchte sammeln. Eigentümer ist hier das Land, die Gemeinde oder auch eine Privatperson. Eine Ausnahme stellen auch hier wild wachsende Früchte, Beeren, Nüsse oder Pilze dar. Die dürfen mitgenommen werden. Beachten Sie dabei aber unbedingt die Regeln des Naturschutzrechts. Die besagen unter anderem, dass nur dort gesammelt werden darf, wo Sie den Wald auch betreten dürfen. Also nicht in Naturschutzgebieten, Schonungen und so weiter. Außerdem gilt, dass Sie nur für den persönlichen Bedarf und in kleinen Mengen sammeln dürfen und beim Sammeln oder Pflücken die Pflanzen nicht beschädigen dürfen. Sonst droht ein Bußgeld.
Darf ich im Wald Zweige abschneiden?
Die Zweige an den Waldbäumen gehören ebenfalls dem Eigentümer des Waldes und dürfen nicht ohne Erlaubnis geschnitten werden. Eine Ausnahme bilden aber auch hier wild wachsende Pflanzen, bei denen man den Beschnitt aber nicht übertreiben sollte. Abgefallene Zweige, Äste oder Moos dürfen Sie bedenkenlos sammeln.
Darf ich Früchte behalten, die vom Baum des Nachbarn auf mein Grundstück fallen?
Alles, was auf Ihr Grundstück fällt, gehört auch Ihnen. Das gilt also auch für das Fallobst oder die Kastanien des Nachbars. Der ist zwar der Eigentümer des Baumes, an dem die Früchte gewachsen sind – fallen die aber in Ihren Garten, dann hat der Nachbar Pech gehabt. Ohne Erlaubnis darf er dann nicht einmal Ihren Garten betreten, um das Fallobst aufzusammeln. Aber diese Regelung gilt nur für Fallobst, nicht für geschüttelte oder gepflückte Früchte.
Gelbes oder weißes Band? Hier darf straffrei geerntet werden
In einigen Gebieten wächst teilweise auch so viel Obst, dass von den Besitzern gar nicht alles geerntet oder verwertet werden kann. Damit dieses Obst dann aber nicht einfach ungenutzt verfault, darf es häufig einfach geerntet werden. Signalisiert wird das (regional unterschiedlich) durch ein gelbes oder weißes Band am Baumstamm. Trägt ein Baum so ein Band, dürfen die Früchte von dort einfach geerntet werden. Aber auch hier gilt: Bitte nur für den Eigenbedarf pflücken.
Wo gibt es Gratisobst? Eine Internetplattform hilft
Wer auf der Suche nach bestimmten kostenlosen Früchten oder Nüssen ist, der kann sich auch auf der Internetplattform mundraub.org umschauen. Hier können Nutzer einfach eintragen, wenn sie einen Ort gefunden haben, an dem es straffrei möglich ist Früchte, Nüsse oder auch Kräuter zu ernten.