Alles Notwendige ist völkerrechtlich geregelt
Vor allem in rechtsextremen Kreisen wird oft behauptet: Da es nach dem Krieg keinen offiziellen Friedensvertrag gab, bestünde das Deutsche Reich in den Grenzen von vor dem Krieg weiter – also mit großen Teilen vom heutigen Polen und Tschechien. Doch das ist nicht so, sagt zum Beispiel der Völkerrechtsexperte Claus Kreß von der Universität Köln.
Richtig ist: Am Ende des Zweiten Weltkrieges hat Deutschland zwar kapituliert, aber keinen Friedensvertrag abgeschlossen. Das lag daran, dass es in der Nachkriegszeit zunächst keine deutsche Regierung mehr gab, die einen solchen Vertrag hätte abschließen können.
Zwei deutsche Staaten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
Ab 1949 gab es zwei deutsche Staaten, auch dann war aber noch eine Weile umstritten, ob das deutsche Reich in diesen Staaten (oder wenigstens in der Bundesrepublik) völkerrechtlich gesehen weiterexistiert, ob also die Bundesrepublik überhaupt in der Lage wäre, einen Friedensvertrag für das Deutsche Reich abzuschließen. Im Völkerrecht war man sich dann irgendwann einig: Ja, das würde gehen. Aber dann kam das Problem hinzu: Wenn die Bundesrepublik einen Friedensvertrag geschlossen hätte, hätte die DDR ihn nicht akzeptiert. Die DDR pochte anfangs zwar auch auf einen Friedensvertrag – aber mit zwei deutschen Staaten, was wiederum für die Bundesrepublik nicht akzeptabel war.
Wiedervereinigung und Zwei-plus-vier-Vertrag
Deshalb wurde dieser völkerrechtliche Schlussstrich erst viel später nachgeholt, nämlich nach dem Fall der Mauer, als 1990 beide deutsche Staaten mit den ehemaligen alliierten Siegermächten die Wiedervereinigung im sogenannten Zwei-plus-vier-Vertrag geregelt haben.
Zwei-plus-vier-Vertrag regelt Festlegung der Grenzen
Im Zwei-plus-vier-Vertrag steht alles drin, was in einem Friedensvertrag auch geregelt ist: Insbesondere die Grenzen des jetzt wiedervereinigten Deutschlands. Mit der Festlegung der Grenzen verzichtete das neue Deutschland endgültig auf die ehemaligen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie. Durfte Deutschland das? Claus Kreß sagt ganz klar: ja!
"Zu der Frage, wie es sich mit Grenzveränderungen verhält, sagt das Völkerrecht, dass staatliche Grenzen zwar völkerrechtlich ein hohes Gut und als solches geschützt sind, insbesondere gegen Gewaltanwendung. Aber es gibt dem Grundsatz nach kein völkerrechtliches Verbot für einen Staat, im Rahmen einer friedensvertraglichen Regelung Gebiete, die früher zu ihm gehörten, abzutreten. Völkerrechtlich spricht man bei einer solchen Abtretung von einer Zession. Der entscheidende Punkt ist, dass der Gebietsübergang einvernehmlich geschieht. Dann ist eine solche Gebietsregelung möglich. Einvernehmlich bedeutet: Einvernehmlich zwischen dem das Gebiet abtretenden Staat und demjenigen Staat, zu dem dieses Gebiet nun gehören soll." (Claus Kreß)
Da Polen und Tschechien auch einverstanden waren, war das somit in Ordnung. Insofern: Der Zwei-plus-vier-Vertrag ist kein Friedensvertrag – aber regelt alles Notwendige. Ein weiteres Papier, auf dem fett "Friedensvertrag" steht, in dem aber letztlich nur das Gleiche nochmal steht, ist deshalb nicht nötig.
8. Mai 1945
9.5.1945 Reichssender Flensburg meldet Niederlage der Wehrmacht
9.5.1945 | Der Krieg ist zu Ende. Am 8. Mai 1945 tritt die bedingungslose Kapitulation der Deutschen Wehrmacht in Kraft. Einen Tag später, am 9. Mai verbreitet der Reichssender Flensburg die Nachricht von der endgültigen Niederlage.
8.5.1985 Richard von Weizsäckers Rede zur Erinnerung an den 8. Mai 1945
8.5.1985 | In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 8. Mai 1985 zum 40. Jahrestag der Kapitulation bezeichnet Bundespräsident Richard von Weizsäcker das Kriegsende als einen "Tag der Befreiung". Das war damals eine Sensation, denn so eindeutig wie er hat das kaum ein konservativer Politiker vor ihm formuliert.
DDR
7.10.1949 Gründung der DDR
7.10.1949 | Am 7. Oktober 1949 wird aus der sowjetischen Besatzungszone die DDR. Dazu wird in der Ost-Berliner Wilhelmstraße die provisorische Volkskammer ins Leben gerufen, provisorisch, weil die Wahlen erst im Folgejahr stattfinden sollten. Wichtigster Redner an diesem Gründungstag der DDR ist Wilhelm Pieck. Er ist zusammen mit Otto Grotewohl Vorsitzender der SED und Präsident der Volkskammer. Vier Tage später wird er zum Präsidenten der DDR gewählt.
NATO
9.5.1955 Die Bundesrepublik tritt der NATO bei
9.5.1955 | Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchsen bald die Spannungen zwischen den USA und den westeuropäischen Ländern auf der einen Seite und der Sowjetunion auf der anderen. Mittendrin das zwischen den Siegermächten aufgeteilte Deutschland, aus dem 1949 zwei eigenständige Staaten entstanden, die Bundesrepublik und die DDR. Ereignisse wie die Berlin-Blockade 1948/1949 führten in Westeuropa zu einem verstärkten Gefühl der Bedrohung durch die Sowjetunion und zum Bedürfnis, die militärisch starken USA als dauerhafte Schutzmacht in Anspruch zu nehmen. Dies war die Grundlage für die Gründung der NATO 1949. Anfangs waren es 12 Mitgliedsstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland war noch nicht dabei.
Sie tritt erst 9. Mai 1955 der NATO bei – drei Jahre später als die Türkei und Griechenland. Der NATO-Beitritt ist Bestandteil des sogenannten Pariser Verträge, mit denen das Besatzungsstatut in Westdeutschland beendet wurde. Konrad Adenauer unterzeichnet den NATO-Beitritt in Paris anlässlich der Feierlichkeiten zehn Jahre nach der deutschen Kapitulation. Reporter ist Max Schulze-Vorberg.