23.5.1949

Grundgesetz unterzeichnet – trotz Ablehnung Bayerns

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Archivradio
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Gábor Paál
Gábor Paál

Am 8. Mai 1949 hatte der Parlamentarische Rat das neue Grundgesetz für die Bundesrepublik verabschiedet. Doch damit war es nicht getan, die Länder der drei Westzonen mussten ebenfalls noch zustimmen. Das taten sie in den folgenden zwei Wochen auch, bis auf Bayern. Die bayerische Regierung fürchtete zu viele Eingriffe in die Eigenständigkeit des Landes.

Zwei-Drittel-Mehrheit genügt

Doch reichte für das Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Länder; damit war Bayern überstimmt. Das wurde am 23. Mai 1949 bei der Unterzeichnung auch nochmal dokumentiert.

Konrad Adenauer leitet feierliche Sitzung

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Rats, Konrad Adenauer, führt durch die feierliche Sitzung in Bonn und stellt fest: Auch wenn noch nicht alle Organe der entstehenden Bundesrepublik arbeiten – das Grundgesetz ist mit diesem 23. Mai 1949 in Kraft getreten.

Reporter Hans Jesse berichtet live.

25.8.1948 Vorbereitungen für Parlamentarischen Rat – Reportage aus Museum Koenig in Bonn

25.8.1948 | Die konkreten Vorbereitungen für die Schaffung des deutschen Grundgesetzes begannen im August 1948 auf dem Verfassungskonvent in Herrenchiemsee. 30 Experten aus Justiz und Politik schrieben dort einen ersten Entwurf für eine Verfassung.
Dieser Entwurf diente als Grundlage für den Parlamentarischen Rat, der kurz darauf seine Arbeit aufnahm. Und zwar in Bonn – nicht in Frankfurt oder Karlsruhe, die ebenfalls Interesse signalisiert hatten.
Die Entscheidung für Bonn fiel erst Mitte August 1948, und Anfang September sollte es ja schon losgehen. Nun gab es im Nachkriegs-Bonn noch nicht so viele Gebäude, die geeignet gewesen wären, über mehrere Monate den Parlamentarischen Rat zu beherbergen. Er bestand immerhin aus 65 Mitgliedern, die jeweils von den Länderparlamenten gewählt und entsandt wurden.
Die Wahl des konkreten Orts fiel auf ein Museum, das Zoologische Museum Alexander Koenig, was, wie man sich vorstellen kann, der Versammlung, die das Grundgesetz ausarbeiten sollte, einen besonderen Charme gab.
Reporter Hans Jesse beschreibt die Vorbereitungen in seiner Reportage vom 25. August 1948.

20.10.1948 Carlo Schmid will starke Präambel im Grundgesetz

20.10.1948 | Das Grundgesetz wurde 1949 "Grundgesetz" genannt, weil es nicht "Verfassung" heißen sollte. Mit dem Wort "Grundgesetz" sollte die Vorläufigkeit des Regelwerks unterstrichen werden, angesichts der deutschen Teilung. Und in der Präambel, die den Artikeln vorangestellt wurde, war dies ebenfalls das zentrale Motiv. Dort heißt es:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Über die Präambel diskutierte der Parlamentarische Rat auch in seiner 6. Sitzung am 20. Oktober 1948. Dort plädierte der Staatsrechtler und Sozialdemokrat Carlo Schmid dafür, dass die Präambel wirklich explizit sagen soll: Warum dieses Grundgesetz? Was soll es sein und was nicht? Und: Was bleibt dem deutschen Volk "zu tun noch aufgegeben"?
Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde der zweite Teil der Präambel angepasst. Dort heißt es nun:
"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

18.1.1949 Gleichberechtigung im Grundgesetz – dank Elisabeth Selbert

18.1.1949 | "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" – Im Januar 1949 wird dieser Artikel in den Entwurf für das neue Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen. Dies ist vor allem das Verdienst der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert.

10.5.1949 Parlamentarischer Rat stimmt knapp für Bonn als vorläufige Hauptstadt

10.5.1949 | Nach der Zustimmung zum Grundgesetz am 8. Mai 1949 stimmt der Parlamentarische Rat zwei Tage später in seiner 11. Sitzung noch über die Hauptstadtfrage ab – über den, wie es hieß, "vorläufigen Sitz der Bundesorgane".
Zur Abstimmung stehen Frankfurt am Main und Bonn. Frankfurt hatte sich gute Chancen ausgerechnet und schon einen Plenarsaal bauen lassen. Auch die SPD war für Frankfurt sowie einige CDU-Delegierte. Konrad Adenauer gelang es jedoch, die CDU zu einen und so eine Mehrheit für Bonn zu erreichen.
Bevor es zur Abstimmung kommt, kommt es noch mal zu einer Diskussion. Die SPD möchte eine geheime Abstimmung und setzt sich damit durch.
Der FDP-Politiker Hermann Schäfer erläutert aus seiner Sicht, worum es geht: Nicht um ein politisches Signal, nicht darum, einer Stadt oder einem Land eine Auszeichnung zu verleihen. Sondern wer Hauptstadt wird, habe auch entsprechende Verpflichtungen.
Die Sitzung wird live im Rundfunk übertragen.
Chronologie:
(01:05) Hans Jesse: Einleitender Bericht vor dem Beginn der Plenarsitzung
(03:50) Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, eröffnet die Sitzung
(04:15) Bezugnehmend auf die Wahl des vorläufigen Sitzes der Bundesorgane beantragt Otto Greve (SPD) die Änderung der Geschäftsordnung mit dem Wortlaut "Geheime Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung beschlossen werden, wenn sie von zehn Mitgliedern beantrag wird." Begründung des Antrags.
(05:15) Max Reimann (KPD) erhebt Einspruch gegen den Antrag von der SPD-Fraktion. Begründung. "Ich bin der Auffassung, dass jeder Abgeordnete frei hier vor der Öffentlichkeit zeigen soll, wie er steht."
(06:15) Konrad Adenauer führt die Abstimmung über den Antrag der SPD durch. Der Antrag wird angenommen. Durchführung der Abstimmung über das Wahlgesetz zum Ersten Bundestag. Reporterbericht während der Abstimmung. Ankündigung des Tagesordnungspunktes 3: Wahl des vorläufigen Sitzes der Bundesorgane.
(07:30) Hermann Schäfer (FDP), Berichterstattung des Ausschusses zur Wahl der Bundeshauptstadt: Die Frage nach dem Sitz der Bundesorgane sollte nicht überbewertet werden. Der Ausschuss hat die Aufgabe unter reinen Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten betrachtet und nicht unter politischen. Der Ausschuss unterbreitet zwei Vorschläge für die Wahl des vorläufigen Bundessitzes: Bonn oder Frankfurt
(12:50) Heinrich von Brentano stellt den Antrag, über einen Antrag von Heinz Renner (KPD, MdPR) nicht abzustimmen. Kritik an der Kommunistischen Fraktion
(13:50) Konrad Adenauer ruft den protestierenden Abgeordneten Heinz Renner zur Ordnung: "Ich bitte Sie jetzt, sich der Ordnung des Hauses zu fügen. Sie haben eben genau die Ordnungsrufe dosiert. Der dritte ist fällig." Abstimmung über den Antrag von Heinrich von Brentano; Annahme. Übergang zur Geschäftsordnung; Beschreibung des Vorganges der geheimen Abstimmung
(16:40) Reporterbericht während der Zettelabgabe
(20:20) Auszählung der Stimmzettel
(25:35) Konrad Adenauer: "Ich bitte die Zuhörer, jedes Zeichen des Missfallens und des Beifalls zu unterlassen. Das Ergebnis der Abstimmung ist folgendes: Es waren abgegeben 63 Stimmzettel. Davon war einer unbeschrieben, also ungültig, sodass 62 gültige Stimmzettel abgegeben waren. Die absolute Mehrheit beträgt demnach 32. Es haben erhalten: Bonn 33, Frankfurt 29.
(26:15) Lebhafter Beifall; Glocke des Präsidenten.

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