Die Debatte um die Restitution von Kunstwerken, die während der NS-Zeit verloren gingen, bleibt spannend: Das Kunstmuseum Basel weigert sich, ein Gemälde von Henri Rousseau an die Nachfahren der damaligen Verkäuferin zurückzugeben.
Der Verkauf des Kunstwerks erfolgte damals zu einem als „schandbar“ empfundenen Preis, wie bereits der damalige Museumsdirektor Georg Schmid einräumte. Doch während die Nachfahren auf Restitution beharren, argumentiert das Museum, es handle sich nicht um NS-Raubkunst, sondern um Fluchtgut.
Verfolgte brachten ihre Besitztümer ins Ausland
Im Gespräch mit Stefan Koldehoff, dem Chefreporter Kultur beim Deutschlandfunk, geht es um die Feinheiten dieser kontroversen Entscheidung des Kunstmuseums Basel.
Koldehoff erklärt, dass der Begriff „Fluchtgut“ bedeutet, dass Kunstwerke nicht unmittelbar in Deutschland enteignet, gestohlen oder erpresst wurden. Vielmehr hätten Menschen, die in Deutschland verfolgt waren, versucht, ihre Besitztümer ins vermeintlich sichere Ausland zu bringen, insbesondere in die Schweiz.
Mehr zum Thema NS-Raubkunst
20 Jahre Washingtoner Erklärung – Deutschland und die NS-Raubkunst
Es diskutieren:
Willi Korte - Jurist und Provenienzforscher, Washington
Catrin Lorch - Redakteurin im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung, München
Prof. Dr. Gilbert Lupfer - Vorstand Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg
Gesprächsleitung: Susanne Kaufmann
Gespräch Vor BGH-Entscheid: Ist die „Kalabrische Küste“ Raubkunst?
Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Freitag seine Entscheidung verkünden, ob der Eintrag in der „Lost Art“-Datenbank für potenzielles NS-Raubgut ein Makel für ein Kunstwerk ist. Ein Kunstsammler hat sich durch die Instanzen geklagt, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht.