Der Beschuldigte soll den 28-jährigen Michael O. am 19. August auf der Säubrennerkirmes in Wittlich mit einem Messer verletzt haben. Dieser starb an einer Stichverletzung. Die Tat hatte in der Region Entsetzen ausgelöst.
Im Anschluss waren zwei US-amerikanische Militärangehörige festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Trier gab das Verfahren dem NATO-Truppenstatut entsprechend an die US-Strafverfolgungsbehörden ab. Wie der Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem am Montag mitteilte, gab es am 17. November eine vorläufige Anhörung eines Beschuldigten, um Beweise für seine Rolle für den Tod zu sammeln. Zum zweiten Verdächtigen werde weiter ermittelt, teilte die US-Airbase mit. Seine Beteiligung an dem Delikt sei noch unklar.
Tatverdächtiger nach amerikanischem Recht angeklagt
Die Anhörung habe unter dem Vorsitz eines amtierenden Militärrichters stattgefunden. Anwesend seien auch Familienangehörige des Verstorbenen gewesen, um ihre Rechte nach dem Militärrecht wahrzunehmen.
Nach Abschluss der Anhörung wurde der Tatverdächtige US-Amerikaner nach dem amerikanischen Recht angeklagt. Ihm werden Tötung mit der Absicht zu töten oder großen körperlichen Schaden zuzufügen (Murder with intent to kill or inflict great bodily harm), außerdem Schwerer Angriff (Aggravated assault) sowie Behinderung der Justiz vorgeworfen.*
Lebenslange Haftstrafe bei Verurteilung möglich
Von deutscher Seite war zuvor mitgeteilt worden, dass es im Zuge eines Streits auf der Säubrennerkirmes zu einem Gerangel gekommen sei, bei dem die beiden Soldaten mit einem Messer auf das Opfer losgegangen sein sollen. Was mit dem zweiten Tatverdächtigen passiert, dazu machte die Airbase keine Angaben.
Der Grund für den Streit war zunächst unklar. Den Beschuldigten erwarte ein allgemeines Kriegsgericht, welches als strengstes Verfahren für einen Militärangehörigen gelte, so die Airbase Spangdahlem. Sollte der Beschuldigte verurteilt werden, müsse er mit einer unehrenhaften Entlassung aus dem Militär und einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
*Hinweis: Die Tatvorwürfe wurden später korrigiert bzw. präzisiert. In einer ersten Fassung hieß es, dem Tatverdächtigen werde nicht vorsätzlicher Mord, schwere Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe und Behinderung der Justiz vorgeworfen.