Tragischer Unfall 2013 auf Ponyhof

Kreis Südliche Weinstraße muss Schadenersatz für schwerbehindertes Kind zahlen

Stand

Von Autor/in Paul Lütge

Vor zwölf Jahren ist bei einer Ferienaktion des Kreises Südliche Weinstraße ein Kind schwer verletzt worden. Der Kreis muss für die Versorgung des Kindes aufkommen, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Eigentlich wollte der siebenjährige Junge im Sommer 2013 nur ein paar schöne Ferientage auf einem Ponyhof verbringen. Seine Eltern meldeten ihn für die Veranstaltung "Leben auf dem Ponyhof" an, die damals über den Ferienpass des Kreises Südliche Weinstraße angeboten wurde.

Eine Traktorfahrt auf dem Hof veränderte sein Leben: Der Junge saß auf dem Beifahrersitz, um mit rauszufahren, um Heu für die Pferde zu machen. Der Traktorfahrer blickte für einen kurzen Moment nach hinten, der Traktor kam vom Weg ab und überschlug sich. Der Junge wurde unter dem Lenkrad eingeklemmt. Er wurde schwer verletzt, so schwer, dass er bis heute rund um die Uhr gepflegt werden muss.

Jahrelanger Rechtsstreit zwischen Eltern und Landkreis SÜW

Wer haftet für so einen Unfall? Die Eltern verklagten den Landkreis Südliche Weinstraße. Sie forderten für ihren Sohn Schmerzensgeld, und dass der Kreis die Folgen des Unfalls bezahlen muss. Sie hatten in erster Instanz Erfolg.

Der Landkreis ging in Berufung, mit der Begründung, dass der private Veranstalter, also der Betreiber des Ponyhofs, in der Verantwortung sei. Der Kreis mit Sitz in Landau sei nicht für die Leitung, Durchführung und Planung der Ferienangebote verantwortlich gewesen. 

Bundesgerichtshof weist Anfechtung des Kreises zurück

Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit, für den der Landkreis bis vor das Bundesgerichtshof ging. Nach insgesamt zwölf Jahren steht nun fest: Der Kreis muss zahlen. Denn der Bundesgerichtshof hat die Anfechtung des Kreises, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde, zurückgewiesen, teilt der Landkreis auf Nachfrage mit.

Das Gericht hat sich somit nicht inhaltlich zu dem Fall geäußert. Die Tageszeitung "Die Rheinpfalz" hatte über diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs zuerst berichtet.

Dem Kreis wurde juristisch davon abgeraten, schon früher Kosten zu übernehmen

"Aus menschlicher und moralischer Sicht hätte der Kreis gerne viel früher die anfallenden Versorgungskosten übernommen.", schreibt die Kreisverwaltung in einer Stellungnahme. Ihm wurde aber juristisch davon abgeraten, denn bevor Millionen an Euro fließen, war die Kreisverwaltung in der Pflicht, sich eine solche Entscheidung auf höchster gerichtlicher Ebene bestätigen zu lassen.

Vergleichbare Fälle waren nicht bekannt. "Dabei ging es dem Kreis nie darum, nicht zu zahlen, sondern eine unanfechtbare Rechtsgrundlage zu haben."

Landkreis SÜW hat mit Kosten von knapp neun Millionen gerechnet

Wie viel Geld der Landkreis dem Betroffenen und seiner Familie zahlen muss, steht noch nicht fest. Laut Landkreis habe man fast neun Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Fall und möglichen Nachzahlungen bereits zurückgestellt.

"Das Leid des betreffenden Kindes, heute einem Jugendlichem, und seiner Familie war und ist weiterhin unermesslich groß", schreibt die Verwaltung des Kreises auf Nachfrage. "Allen ist bewusst, dass der Schaden durch nichts zu beheben ist und dass ein junges Leben durch den schrecklichen Unfall schwerst beeinträchtigt wurde."

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