Vier Jahre und neun Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs und Hausfriedensbruchs - so lautet das Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen den Mann. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige im Oktober vergangenen Jahres in Ginsheim-Gustavsburg in ein Haus eindrang, in die Kinderzimmer ging und sich dort an den beiden schlafenden Kindern verging.
Im Erdgeschoss feierten die ahnungslosen Eltern
Bei dem Mann handelt es sich laut Gericht um einen Obdachlosen, der auf der Suche nach einem Schlafplatz war. Er war in das Haus eingedrungen, das wohl nicht verschlossen war. Zu dem Zeitpunkt wurde im Erdgeschoss des Hauses eine Hochzeit mit vielen Gästen gefeiert. Offenbar hatte niemand bemerkt, wie sich der 28-Jährige in das Haus schlich.
Mann bei Tat erwischt Nach Kindesmissbrauch in Gustavsburg: Gutachter wird eingeschaltet
Nachdem ein Mann im hessischen Ginsheim-Gustavsburg Anfang Oktober zwei Kinder sexuell missbraucht haben soll, soll jetzt ein Gutachten klären, ob der Mann schuldfähig ist.
Angeklagter legte sich zu den Kindern ins Bett
Der 28-Jährige zog sich aus, legte sich erst zu dem neunjährigen Jungen ins Bett, dann zu dessen Zwillingsschwester. Er rieb sich an ihnen, während im Erdgeschoss die Eltern mit Verwandten deren Hochzeitsfeier ausklingen ließen. Der Mann kam nach der Tat in die Küche im Erdgeschoss des Hauses. Dort hielten ihn die Bewohner und die Gäste fest, bis die Polizei kam.
Angeklagter legt Geständnis ab
Vor Gericht hatte der Mann die Vorwürfe eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.