"Die Art und Weise der Tatausführung erscheint ungewöhnlich, so dass wir Feststellungen zur Schuldfähigkeit treffen müssen", heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass der Beschuldigte schuldunfähig ist, wäre der Haftbefehl gegebenenfalls in einen Unterbringungsbefehl umzuwandeln.
Missbrauch ereignete sich Anfang Oktober
Der mutmaßliche Täter hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt am 5. Oktober in ein Wohnhaus in Ginsheim-Gustavsburg (Landkreis Groß-Gerau) geschlichen. Dort fand zu dieser Zeit eine Feier statt.
Unbemerkt gelangte er in die Zimmer von zwei schlafenden Kindern, beide neun Jahre alt. Dort habe er sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen.
Bewohner halten den Täter fest
Bei den Kindern handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um einen Jungen und ein Mädchen. Sie sollen auf sich aufmerksam gemacht haben. Daraufhin hätten die anderen Anwesenden den Täter bemerkt und ihn festgehalten, bis die Polizei eingetroffen war. Die Polizisten nahmen den Mann fest.
Einbrecher war der Familie unbekannt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der 27-Jährige der Familie nicht bekannt. Er habe in das Haus eindringen können, da es unverschlossen gewesen sei. Hinweise auf ein gewaltsames Eindringen lägen nicht vor.
Ein Ermittlungsrichter hatte Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er nicht vorbestraft und hat keinen festen Wohnsitz.
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