Das Landgericht Ellwangen hat einen 48-jährigen Mann aus Neresheim (Ostalbkreis) am Mittwochabend wegen unerlaubtem Waffenbesitz zu drei Jahren Haft verurteilt. Angeklagt war er unter anderem wegen des Handels mit Waffen. Er soll 110 Metallstücke verkauft haben, die zu Pistolenläufen umgearbeitet werden können.
Doch das Gericht bekam den Eindruck, dass damit nicht wirklich funktionsfähige Waffen hergestellt werden könnten. Daher wurde der Mann in diesem Punkt freigesprochen. Seine Ehefrau wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
Der 48-jährige Neresheimer sitzt derzeit eine zweijährige Gefängnisstrafe ab, zu der er Ende März 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Die laufende Haftstrafe wurde in die neue Strafe einbezogen.
Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert
Die Ellwanger Staatsanwaltschaft hatte für den Mann fünf Jahre Haft gefordert unter Einbeziehung der laufenden Haftstrafe. Die Verteidigung wollte einen Freispruch vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Waffenverkaufs erreichen. Sie plädierte lediglich auf eine Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes, ohne ein konkretes Strafmaß zu fordern.
Frage des Waffenhandels vor Landgericht Ellwangen
Im Mittelpunkt der Verhandlung standen 110 sogenannte Laufbündel. Das sind Stahlstücke, aus denen man Pistolenläufe machen kann. Derartige Stücke hat der Verurteilte nach Überzeugung des Gerichts verkauft.
Durchbohrt sind sie nicht, und genau darüber haben Staatsanwalt, Verteidiger und der Vorsitzende Richter im Wesentlichen diskutiert. Kann ein Laie sie so durchbohren, dass aus einer Schreckschusspistole eine echte, benutzbare Waffe wird? Der Richter urteilte: im Prinzip nein. Die nötige Nacharbeit sei erheblich.
Gutachter testet Umbau selbst
Der Verurteilte hat den ganzen Prozess über abgestritten, dass aus den Metallteilen echte Waffen hergestellt werden können. Anders ein als Gutachter geladener Schusswaffenexperte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Seine Aussage laut "Schwäbischer Post": Jeder engagierte Heimwerker könne den Umbau bewerkstelligen, ohne Spezialwerkzeug. Ein Handbohrer, drei Feilen und ein Schraubstock genügten. In anderthalb Stunden hatte der Waffenexperte seiner Aussage zufolge den Selbsttest geschafft.
Auch kinderpornographisches Material bei Mann entdeckt
Außer den Laufbündeln hatten die Ermittler bei dem 49-jährigen Neresheimer und seiner Frau auch Schwarzpulver und Armbrüste samt Pfeilen entdeckt, aber auch ein Laserpunktvisier, eine Machete, ein Langschwert - und auf dem sichergestellten Laptop kinderpornographisches Material. Auch das war Teil der Anklage gegen den 48-Jährigen.
Seine Erklärung laut "Schwäbischer Zeitung": Er habe die Bilder auf einer "zwielichtigen Website" erhalten. Die hatte er angeklickt, um Pädophile ausfindig zu machen und - quasi in Selbstjustiz - der Justiz zu übergeben.
Paar bezeichnet sich selbst als "Reichsbürger"
Mitangeklagt war auch die Ehefrau des 48-jährigen gelernten Kochs. Während der Verhandlung hatte ihr Mann sie in Schutz genommen: Sie habe bei den Verkäufen lediglich die Buchhaltung gemacht.
Das Ehepaar gehört mutmaßlich der "Reichsbürger"-Szene an. Darauf lässt zum einen die Kleidung des Ehemannes schließen. Die T-Shirts, die er an den Verhandlungstagen trug, hatten die Aufschriften "racist" (Rassist) und "white lives matter" (weiße Leben zählen).
Zum anderen hatte er am ersten Verhandlungstag auf die Frage des Richters, ob er deutscher Staatsbürger sei, geantwortet, er sei "Bürger des Deutschen Reiches". Außerdem teilte er mit, er sei im NS-Geist erzogen worden und hege "judengegnerisches Gedankengut". Auch seine Frau sagte im Lauf der Verhandlung, sie sei ein Nazi.