Stuttgart wird die Zahl der E-Scooter im Stadtgebiet auf höchstens 6.000 E-Roller beschränken. Zudem gelten für die Anbieter der Tretrollern mit Elektroantrieb künftig schärfere Regeln. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend so beschlossen. Entwickelt hatte das "Sondernutzungskonzept E-Scooter" das Amt für öffentliche Ordnung. Es ersetzt die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der E-Scooter-Anbieter. Diese müssen Anbieter nun zudem eine Sondernutzungsgebühr von 4,50 bis 7,50 Euro pro E-Scooter und Monat an die Stadt entrichten.
Neue Abstellzonen in der City für E-Scooter
Schon heute gibt es in der Innenstadt für E-Scooter spezielle Abstell- und Parkverbots-Zonen. Die Verleiher werden nun zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Roller ordnungsgemäß abgestellt werden und somit keine Fußgängerinnen und Fußgänger stören, insbesondere Menschen mit Behinderungen. Dafür soll die Stadtverwaltung weitere Abstellzonen an stark frequentierten Orten der Innenstadt einrichten.
Neuen Regeln für mehr Sicherheit und städtische Kontrolle
Jeder einzelne Anbieter darf künftig maximal 100 Roller in der Innenstadtzone und 1.500 Gefährte im ganzen Stadtgebiet bereitstellen. Der Stadtverwaltung zufolge wurden im Sommer bislang rund 1.200 E-Scooter pro Anbieter aufgestellt. Ziel der neuen E-Roller-Regelung sind eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung auf den Straßen und Plätzen in Stuttgart.
Zudem soll sie mehr Rechtssicherheit schaffen und der Stadt mehr Durchgriffsmöglichkeiten geben. Das helfe, so die Beschlussvorlage, Qualitätsstandards sicherzustellen und städtische Klima- und Mobilitätsziele zu erreichen.