Ein E-Scooter liegt umgekippt auf einem Gehweg.

Hindernisse für Fußgänger

E-Scooter in BW-Städten: Keine Regulierung in Sicht

Stand
Autor/in
Johannes Böhler

Städte in Baden-Württemberg wünschen sich mehr Handhabe bei der Regulierung von Miet-E-Scootern. Bislang sind die Kommunen vor allem auf das Wohlwollen der Anbieter angewiesen.

Mietbare E-Scooter gehören in der Landeshauptstadt mittlerweile zum Stadtbild. Fußgängerinnen und Fußgängern in Stuttgart fallen sie vor allem dann auf, wenn sie im Weg herumstehen oder herumliegen. Am meisten ärgern sich Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer, wenn die E-Roller Gehwege oder Zugänge zu Aufzügen an U-Bahn-Stationen blockieren. Für Menschen mit Sehbehinderung können die elektrischen Tretroller gar zu gefährlichen Stolperfallen werden.

Stuttgart kämpft mit falsch abgestellten E-Scootern

Die Stadtverwaltung Stuttgart ist sich der Problematik bewusst. Auch das "verbotswidrige Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen" ist laut Pressesprecherin Jaqueline Albinus noch immer ein Thema. Dabei hatte die Stadt Stuttgart bereits zur Einführung der E-Scooter mit den Verleihfirmen eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ausgehandelt, in denen klare Regeln auch hinsichtlich des Abstellens der E-Scooter festgelegt wurden.

Bei Verstößen könne auch ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro fällig werden, so die Sprecherin. Die Strafe zahlt aber nicht der oder die Verantwortliche, sondern der jeweilige Sharing-Anbieter. Auch dauerhafte oder situationsbezogene Abstellverbotszonen gebe es bereits, diese würden mittels Geofencing durchgesetzt, so Albinus.

Auch spezielle Abstellzonen für E-Scooter an neuralgischen Punkten seien in Planung. Die Stadt Heilbronn geht noch einen Schritt weiter: Ab Herbst sollen dort feste Parkplätze für E-Scooter ausgewiesen werden. Grund für die geplante Regelung sind sich häufende Verstöße beim Abstellen der E-Roller.

Ein komplettes Verbot der Miet-E-Scooter, wie es die Stadt Paris ab Herbst plant, schließt der Deutsche Städte- und Gemeindebund aus. Stattdessen plädiert der Verband für die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche für die Leihroller. Auch der Deutsche Städtetag will kein Verbot.

Städte in BW wünschen sich Regulierung

Viele Städte wünschten sich weitergehende Regelungen in Bezug auf E-Scooter, sagt die Verkehrsdezernentin des Städtetags Baden-Württemberg, Susanne Nusser. "Das Recht hinkt hier den tatsächlichen Entwicklungen noch hinterher", so ihre Einschätzung gegenüber dem SWR.

Harte Maßnahmen gegen die Ärgernisse seien jedoch bislang kaum durchsetzbar. So seien den Kommunen bei der konkreten Verfolgung von Verstößen derzeit noch die Hände gebunden. Dazu müssten die Anbieter den Ortspolizeibehörden nämlich Zugang zu Userdaten einräumen - und das sei rechtlich schwierig, sagt Nusser.

Städtetag: Kommunen vom Wohlwollen der Anbieter abhängig

Eine weitere Möglichkeit, die den Betroffenen aus Sicht des Städtetags viel Ärger ersparen könnte, wäre es, die Rückgabe der E-Scooter nur noch in ausgewiesenen Zonen zu ermöglichen. Solche Regelungen würden jedoch von den Anbietern in der Regel nicht akzeptiert und könnten auch nicht gegen deren Willen durchgesetzt werden.

Gewisse Disziplinierungseffekte seien auch mit "weichen" Maßnahmen, wie etwa Selbstverpflichtungen der Nutzerinnen und Nutzer oder ausgewiesenen Abstellzonen an U-Bahnstationen, zu erzielen. "Unser Eindruck ist jedoch, dass deren Erfolg sehr stark vom Einsatz und Wohlwollen der jeweiligen Anbieter abhängt", so Nusser.

Urteil: Kommunen dürfen Sondernutzungsgebühren erheben

Ein Lichtblick ist laut Städtetag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Januar 2023. Demnach dürfen Kommunen den Anbietern von Miet-E-Scootern Sondernutzungsgebühren in Höhe von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr in Rechnung stellen, wenn es durch die Fahrzeuge zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs kommt.

Freiburg bekommt kaum Beschwerden über E-Scooter

Entspannter als in Stuttgart und Heilbronn ist die Lage bei den E-Scootern zum Beispiel in Freiburg. Laut Stadtverwaltung gibt es dort kaum Beschwerden. Allerdings sind in Freiburg bislang nur rund 400 mietbare E-Scooter unterwegs. Lediglich zwei Anbieter sind in der Stadt aktiv, ein dritter mit 150 weiteren Fahrzeugen möchte bald starten.

Weshalb die meisten E-Scooter-Anbieter bislang einen Bogen um Freiburg gemacht haben, kann Stadtsprecherin Linda Widmann nicht genau sagen. Vielleicht liege es an der Qualität des ÖPNV-Angebots in der Stadt. Ein weiterer Faktor könnte demnach das Kopfsteinpflaster in der Freiburger Innenstadt sein, das zum Rollerfahren eher weniger gut geeignet sei. Die Zusammenarbeit der Stadt mit den vorhandenen Anbietern funktioniere gut, sagt Widmann. Man habe sich im Vorfeld auf eine gemeinsame Grundlage der Zusammenarbeit geeinigt, derzufolge die Anbieter unter anderem dafür sorgen müssen, dass die Tretroller ordnungsgemäß abgestellt werden, also zum Beispiel nur am Wegesrand.

Bundesverkehrsministerium: Länder dürfen regulieren

Ob und wo Miet-E-Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, liegt laut Bundesverkehrsministerium (BMDV) in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer. "Die zuständigen Behörden der Bundesländer sind berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dies können zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen sein", sagt eine Sprecherin des Ministeriums dem SWR. Das BMDV sehe in dem Punkt keinen weiteren Handlungsbedarf. "Die jeweilige Situation kann von den zuständigen Stellen vor Ort am besten bewertet werden", so die Sprecherin.

Entsprechende Regelungen auf Landesebene sind laut dem baden-württembergischen Verkehrsministerium derzeit nicht geplant. Ein Sprecher des Ministeriums verwies gegenüber dem SWR auf die Möglichkeit für Kommunen, das Angebot von Miet-E-Scootern vor Ort mit einer Sondernutzungserlaubnis zu regulieren. Verschiedenen Gerichtsurteilen zufolge sei diese Art der Regulierung rechtmäßig. Damit die Kommunen mehr Rechtssicherheit bekämen, würde das Landesverkehrsministerium jedoch eine bundesweite rechtliche Regelung über die Straßenverkehrsordnung (StVO) begrüßen.

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