Adresse nicht geheim

Ludwigsburg: Offenes Frauenhaus soll Opfern Schutz bieten

Stand

Von Autor/in Anna Knake

In Ludwigsburg wird das "Alte Kurhotel" zu einem neuen Frauenhaus umgebaut. Das Besondere: Der Standort ist bekannt, das Frauenhaus soll mit einem neuen, offenen Konzept arbeiten.

In Ludwigsburg sollen betroffenen Frauen bald Schutz in einem neuen Frauenhaus finden - und zwar im "Alten Kurhotel". Dass der Standort publik gemacht wird, ist Teil des besonderen Konzepts der Einrichtung: Ein umfassendes Sicherheitskonzept soll künftig die Hilfesuchenden vor ihren Partnern oder anderen Familienangehörigen schützen. Bislang war es üblich, die genaue Adresse von Frauenhäusern geheim zu halten, um die Frauen und ihre Kinder zu schützen.

Landkreis Ludwigsburg fördert neues Frauenhaus

Das neue Frauenhaus soll mindestens 20 Frauen und Kindern Platz bieten. Dafür erhält der Verein "Frauen für Frauen" vom Kreis Ludwigsburg eine halbe Million Euro Förderung. Denn die Notwendigkeit für Hilfsangebote ist groß: Jede dritte Frau ist in Deutschland von sexueller oder körperlicher Gewalt betroffen, jede vierte erleben Gewalt in der Partnerschaft. Diese Zahlen veröffentlicht das Bundesamt für Familie. 

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Seit Anfang 2024 suchen der Verein und der Landkreis zusammen nach geeigneten Immobilien, um von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder weitere Schutzräume bieten zu können. Da das "Alte Kurhotel" aufwendig saniert werden muss, habe man sich laut Kreis noch zehn weitere Immobilien angesehen. Zum Schluss fiel die Entscheidung dennoch auf das "Alte Kurhotel". Schließlich sei der Bedarf an Schutzplätzen zu dringend und kurzfristig verfügbare Alternativ-Standorte nicht vorhanden.

Finanzierung Frauenhäuser: Landkreis kritisiert Bund

Trotz des Zuschusses des Landkreises ist die Finanzierung des zweiten Frauenhauses noch wackelig. Denn vor zwei Jahren habe der Bund sein bisheriges Förderprogramm abrupt eingestellt, so der Kreis. Landrat Dietmar Allgeier (CDU) erklärte dazu, dass sich die Stadt- und Landkreise eigentlich nur an den Unterbringungs- und Betreuungskosten beteiligen müssten. Der Bund hätte sie nun in die Zwangslage gebracht, auch die Investitionskosten bezuschussen zu müssten. Nur so ließe sich der tatsächliche Bedarf an Plätzen in Frauenhäusern decken.

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Im Februar hatte der Bund nun mit dem Gewalthilfegesetz neue Regelungen zur Finanzierung aufgestellt, die ab 2027 gelten. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bundesweite Sicherstellung eines kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Auch das Land Baden-Württemberg habe dem Kreis zufolge Fördermittel bereitgestellt, auf die sich der Verein Frauen für Frauen in Ludwigsburg bereits beworben habe.

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