Verfahren muss nicht neu aufgerollt werden

Prozess gegen "Querdenken"-Gründer Ballweg: Befangenheitsantrag abgelehnt

Stand

Von Autor/in Verena Neuhausen

Der Befangenheitsantrag gegen drei Richter im Prozess gegen Michael Ballweg ist gescheitert. Der Prozess gegen den "Querdenken"-Gründer läuft nun weiter. Worum es jetzt geht.

Der Prozess gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg wegen versuchten Betrugs und Steuerdelikten wird wie geplant mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Ein Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Richter sei als unbegründet zurückgewiesen worden, so ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart am Freitag. Damit wird Anfang April nun weiterverhandelt.

Gericht: Einschätzung der Richter diene der Informationspflicht

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte in ihrem Befangenheitsantrag kritisiert, dass die drei Berufsrichter der Strafkammer vorgeschlagen hatten, den Prozess gegen Ballweg wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Richter hatten damit ihre Einschätzung zum Stand der Beweisaufnahme abgegeben. Demnach sei nur eine geringe Strafe zu erwarten.

Das Stuttgarter Landgericht erklärte am Freitag, warum der Befangenheitsantrag abgelehnt wurde: Die Richter hätten zurecht über ihre Einschätzung des Verfahrens berichtet. Das diene der Informationspflicht sowie "der Sicherstellung eines transparenten Strafprozesses und der Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

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Ballweg-Prozess: Noch mindestens 20 weitere Verhandlungstage

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart der vom Gericht vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens nicht zugestimmt. Nach der Ablehnung des Befangenheitsantrags läuft der Prozess jetzt weiter und muss nicht neu aufgerollt werden. Bis in den Herbst sind laut Staatsanwaltschaft noch mindestens 20 Verhandlungstage eingeplant.

Worum geht es jetzt noch im Prozess gegen Ballweg?

Die Staatsanwaltschaft wird jetzt weiter versuchen, Beweise für ihre Anklagepunkte zu finden. Es geht vor allem um den Vorwurf des versuchten Betrugs. Ballweg soll laut Anklage rund eine halbe Million Euro an Spenden für private Zwecke und nicht für die "Querdenken"-Bewegung ausgegeben haben. Das Gericht hatte in seiner Einschätzung festgestellt, es sei bei einem Großteil nicht mehr nachweisbar, wo das Geld der Spender gelandet sei.

Bei den weiteren Verhandlungstagen wird die Staatsanwaltschaft nun auf ihre Ermittlungen zum Verbleib des Geldes eingehen und versuchen, das Gericht von der Schuld Ballwegs zu überzeugen.

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