Am vergangenen Mittwoch hat das Landgericht Heidelberg einen 18-jährigen Schüler wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts an seiner Schule in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) seine Mitschülerin und ehemalige Freundin erstochen. Jetzt hat der Anwalt des Verurteilten dem SWR bestätigt, dass er fristgerecht Revision gegen das Urteil eingelegt hat. Er hatte im Prozess auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu acht Jahren Haft plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre wegen Mordes gefordert. Damit ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig und muss durch den Bundesgerichtshof überprüft werden.
Nach Überzeugung der Kammer hatte der 18-jährige Schüler seine gleichaltrige Ex-Freundin und Mitschülerin am 25. Januar 2024 mit einem Messer getötet und zuvor schon im November 2023 durch Faustschläge gegen Gesicht und Oberkörper erheblich verletzt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Kammer sah besondere Schwere der Schuld
Die Kammer sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass der 18-Jährige seiner Ex-Freundin und Mitschülerin am 25. Januar in einem Aufenthaltsraum am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot mit einem Messer in den Nacken, den oberen Rücken, in den Hals und Brustkorb gestochen hatte. Die junge Frau starb noch vor Ort.
Neben der Tötung war auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage. Damals hatte der Schüler die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. Auch diese Tat sah die Große Jugendkammer als erwiesen an. Sie stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die Privatschule Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot hatte trotz dieser Körperverletzung nur ein Kontaktverbot verhängt und den Angeklagten wieder in die Schule zum Unterricht gelassen.
Schüler hatte vorsätzliche Tötung und Körperverletzung gestanden
Der Schüler hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin die vorsätzliche Tötung und die Körperverletzung vor dem Landgericht Heidelberg eingeräumt. Sein Verteidiger hatte während des Prozesses eine Erklärung dazu verlesen.
Das Löwenrot-Gymnasium äußerte sich schriftlich zur Urteilsverkündung. "Natürlich bleibt diese schreckliche Tat eine Wunde für die Schulgemeinde. Aber wir sind froh, dass die Hauptverhandlung sehr zügig nach der Tat stattgefunden hat, der Rechtsstaat schnell sein Urteil gefällt hat und ein eindeutiges Urteil gesprochen wurde", so ein Sprecher des Gymnasiums.
Weitere Körperverletzung bei Flucht bis nach Niedersachen
Zudem hatte der verurteilte 18-Jährige im Anschluss an die Tat im Januar auf der Flucht mit dem Auto etwa 400 Kilometer weiter nördlich im niedersächsischen Seesen (Landkreis Goslar) einen Verkehrsunfall verursacht. Er kollidierte mit seinem Wagen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Kilometern pro Stunde frontal mit einem auf die Straße einbiegenden Fahrzeug. Der Fahrer des anderen Autos erlitt schwere Verletzungen.