Geständnis vor Gericht

Nach Messerattacke in St. Leon-Rot: Schüler räumt Tötung von Ex-Freundin ein

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Patrick Seibert
Bild von SWR Aktuell-Redakteur Patrick Seibert

Der 18-Jährige, der wegen Mordes an seiner Ex-Freundin und Mitschülerin vor Gericht steht, hat die Tat gestanden. Sein Verteidiger hat vor Gericht eine Erklärung verlesen.

Nach der tödlichen Messerattacke an einer Schule in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) hat der wegen Mordes angeklagte Schüler die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt. Das hat das Landgericht Heidelberg dem SWR bestätigt.

Der 18-Jährige hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen. Sein Verteidiger habe im Prozess vor dem Landgericht Heidelberg eine Erklärung zur Sache vorgelesen. Er habe die Tat in objektiver Hinsicht eingeräumt, hieß es.

Staatsanwaltschaft spricht von "heimtückischer" Tat

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 25. Januar die 18-Jährige in einem Aufenthaltsraum am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot "mit einem Fleischmesser in den Nacken und oberen Rücken gestochen sowie auf den Hals, den Brustkorb und die Herzgegend der Geschädigten eingestochen haben".

Der Angriff mit dem Messer sei unerwartet "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" geschehen und erfülle damit die juristischen Mordmerkmale, so die Anklage. Der Angeklagte war im Anschluss mit seinem Auto geflüchtet. Ungefähr 400 Kilometer weiter nördlich im niedersächsischen Seesen am Harz (Kreis Goslar) kam es wenige Stunden später zu einem Unfall.

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Urteil wird Mitte August erwartet

Der Prozess läuft seit vergangenem Dienstag und findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund dafür ist nach Angaben des Gerichts, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. Das Urteil wird für den 15. August erwartet.

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