18-Jährige erstochen - Strafmaß nach Jugendstrafrecht maximal 15 Jahre

Gewalttat an Schule in St. Leon-Rot: Prozess kurz nach Beginn unterbrochen

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Christian Scharff
Christian Scharff
Rosa Omenaca

Ein 18-jähriger Schüler ist wegen Mordes angeklagt. Er hat laut Anklage am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot seine Ex-Freundin erstochen. Der Prozess hat am Dienstag begonnen.

Am Landgericht Heidelberg hat am Dienstag der Prozess gegen einen zur Tatzeit 18-jährigen Mann begonnen. Er hat laut Anklage am 25. Januar 2024 seine 18-jährige Ex-Freundin und Mitschülerin am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) erstochen.

Der Prozess ist am Dienstag nach der Verlesung der Anklage unterbrochen worden, weil ein Sachverständiger erkrankt ist. Der Prozess ist nichtöffentlich. Sollte die Strafkammer am Landgericht Heidelberg nach dem Jugendstrafrecht urteilen, droht dem Angeklagten einen Haftstrafe von bis zu zehn Jahren, in besonders schweren Fällen von 15 Jahren, sagte die Gerichtssprecherin Ina Untersteller.

Prozessbeginn: Staatsanwaltschaft geht von Mord aus

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Folgendes vor: Er soll am 25. Januar die 18-Jährige in einem Aufenthaltsraum der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot "mit einem Fleischmesser in den Nacken und oberen Rücken gestochen sowie auf den Hals, den Brustkorb und die Herzgegend der Geschädigten eingestochen haben". Der Angriff mit dem Messer sei unerwartet "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" geschehen und erfülle damit die juristischen Mordmerkmale, so die Anklage.

Einsatzkräfte der Polizei sind an einer Schule in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) im Einsatz. Bei der Gewalttat in der Schule ist nach Angaben der Polizei eine Schülerin von einem Schüler getötet worden.
Bei der Gewalttat im Löwenrot-Gymasium in St Leon-Rot ist eine Schülerin von einem Schüler getötet worden.

Flucht nach der Tat mit dem Auto

Die junge Frau starb vor Ort. Der Angeklagte war im Anschluss mit seinem Auto geflüchtet. Ungefähr 400 Kilometer weiter nördlich im niedersächsischen Seesen am Harz (Landkreis Goslar) kam es wenige Stunden später zum Unfall. Der Angeklagte kollidierte mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Kilometern pro Stunde frontal mit einem auf die Straße einbiegenden Fahrzeug. Der Fahrer des anderen Autos erlitt schwere Verletzungen.

Vorheriger Angriff des Schülers auch Teil der Anklage

Die Tat in St. Leon-Rot hat eine Vorgeschichte: Dem 18-Jährigen wird neben Mord unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, weil er sein späteres Opfer laut Anklage bereits vor der Tat geschlagen hat - bei einem von der Staatsanwaltschaft dokumentierten Übergriff Ende November 2023.

Dem damals noch 17 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, seiner Freundin am 26.November 2023 in deren Zimmer in Rauenberg (Rhein-Neckar-Kreis) mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Er soll auch auf Hinterkopf und Rücken eingeschlagen haben, weil die junge Frau die Beziehung habe beenden wollen. Der Angeklagte soll erst von ihr abgelassen haben, als deren Mutter das Zimmer betreten habe. Die Geschädigte erlitt demnach unter anderem einen Nasenbeinbruch, Prellungen des Jochbeins, Hämatome, sowie Prellungen der Halswirbelsäule und des Thorax.

Die Privatschule Löwenrot-Gymasium in St. Leon-Rot hatte trotz dieser Körperverletzung nur ein Kontaktverbot verhängt und den jetzt Angeklagten wieder in die Schule zum Unterricht gelassen.

Prozess in Heidelberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und soll voraussichtlich rund einen Monat dauern. Das teilte eine Sprecherin des Heidelberger Landgerichts mit. Das betreffe auch die Verlesung der Anklage und die Urteilsverkündung.

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