Am Landgericht Heidelberg startet am Dienstag der Prozess gegen einen zur Tatzeit 18-jährigen Mann. Er hat laut Anklage am 25. Januar 2024 seine 18-jährige Ex-Freundin und Mitschülerin am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) erstochen.
Prozessbeginn: Staatsanwaltschaft geht von Mord aus
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Folgendes vor: Er soll am 25. Januar seine 18-jährige Ex-Freundin und Mitschülerin in einem Aufenthaltsraum der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot "mit einem Fleischmesser in den Nacken und oberen Rücken gestochen sowie auf den Hals, den Brustkorb und die Herzgegend der Geschädigten eingestochen haben". Der Angriff mit dem Messer geschah unerwartet "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" und erfüllt damit die juristischen Mordmerkmale, so die Anklage.
Flucht nach der Tat mit dem Auto
Die junge Frau starb vor Ort. Der Angeklagte war im Anschluss mit seinem Auto geflüchtet. Ungefähr 400 Kilometer weiter nördlich im niedersächsischen Seesen am Harz kam es wenige Stunden später zum Unfall. Der Angeklagte kollidierte mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Kilometer pro Stunde frontal mit einem auf die Straße einbiegenden Fahrzeug. Der Fahrer des anderen Autos erlitt schwere Verletzungen.
Vorheriger Angriff des Schülers auch Teil der Anklage
Die Tat in St. Leon-Rot hat eine Vorgeschichte: Dem 18-Jährigen wird neben Mord unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, weil er die Jugendliche laut Anklage bereits vor der Tat geschlagen hat - bei einem von der Staatsanwaltschaft dokumentierten Übergriff Ende November 2023.
Dem damals noch 17 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, seiner Freundin am 26.November 2023 in deren Zimmer in Rauenberg (Rhein-Neckar-Kreis) mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Er soll auch auf Hinterkopf und Rücken eingeschlagen haben, weil die junge Frau die Beziehung habe beenden wollen. Der Angeklagte soll erst von ihr abgelassen haben, als deren Mutter das Zimmer betreten habe. Die Geschädigte erlitt demnach unter anderem einen Nasenbeinbruch, Prellungen des Jochbeins, Hämatome, sowie Prellungen der Halswirbelsäule und des Thorax.
Die Privatschule Löwenrot-Gymasium in St. Leon-Rot hatte trotz dieser Körperverletzung nur ein Kontaktverbot verhängt und den jetzt Angeklagten wieder in die Schule zum Unterricht gelassen.
Prozess in Heidelberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und soll voraussichtlich rund einen Monat dauern. Das teilte eine Sprecherin des Heidelberger Landgerichts mit. Das betreffe auch die Verlesung der Anklage und die Urteilsverkündung.