Das Landgericht Mannheim hat vergangene Woche eine Ärztin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) in einem Berufungsprozess zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt - und zur Zahlung von 18.000 Euro an einen Mannheimer Bezirksverein. Die Ärztin hatte während der Corona-Pandemie etwa 4.800 unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Das zeitweilige Berufsverbot, das das Amtsgericht Weinheim im ersten Prozess gegen die Ärztin verhängt hatte, wurde aufgehoben.
Revision eingelegt
Damit ist das Verfahren aber noch nicht zu Ende. Nach der Verteidigung der Ärztin hat nun auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil im Berufungsprozess eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Montag. Ursprünglich hatte das Amtsgericht die Frau zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung des Landgerichts Revision angekündigt. Sie fordert nach wie vor einen Freispruch.
Rund 4.800 Maskenatteste ausgestellt
Am Dienstag hatten die Richter am Mannheimer Landgericht ihr Urteil verkündet. In der Begründung hieß es, die Ärztin habe sich in knapp 4.800 Fällen der "Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar gemacht". Sie habe den verhängten Maßnahmen während der Corona-Pandemie kritisch gegenüber gestanden - vor allem dem Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Bereich.
Die Ärztin habe die Masken für ungeeignet gehalten, COVID-19-Ansteckungen zu verhindern. Sie ging sogar davon aus, dass die Masken gesundheitsschädlich sind. Die Frau hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und war auch bei Veranstaltungen als Rednerin aufgetreten.
Wegen ihrer generellen Ablehnung habe sie jedem, der wollte, eine Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Dabei sei es ihr völlig egal gewesen, ob diese Menschen tatsächlich zur kleinen Gruppe von Ausnahmefällen gehörten, die nicht dazu verpflichtet waren, Masken zu tragen, so der Richter in der Urteilsbegründung.
Soziale Medien führten Masken-Gegner zu Weinheimer Ärztin
Dass die Ärztin so verfuhr, hatte sich über die sozialen Medien verbreitet. Deshalb seien Hunderte von Menschen auf sie zugegangen, um von der Maskenpflicht befreit zu werden. Dass sie dabei ein Krankheitsbild hätte angeben müssen, sei der Angeklagten egal gewesen, so das Gericht weiter.
Es habe in mehr als 4.000 Fällen keinerlei Untersuchung gegeben, um zu klären, ob die Personen tatsächlich unter Schwindel oder ähnlichem gelitten hätten. Die Atteste seien innerhalb weniger Stunden ausgestellt worden.
Listen der Atteste, E-Mails und Patientenakten als Beweise
Die Zahl von knapp 4.800 Attesten sei nicht hochgerechnet oder geschätzt worden. Die Polizei hatte laut Gericht eine genaue Liste erstellt anhand von Abrechnungen und Kontoauszügen mit Verwendungszweck. Die Weinheimer Ärztin habe für das Ausstellen eines Attestes zur Befreiung von der Maskenpflicht erst fünf Euro und später sieben Euro Entgelt erhoben. Die Strafkammer habe keine Zweifel, dass die Bescheinigungen in dieser Anzahl ausgestellt wurden. Dass keine Untersuchungen stattgefunden hätten, gehe aus E-Mails und Patientenakten hervor.
Die Ärztin hatte auch im ersten Prozess am Amtsgericht Weinheim bereits zugegeben, die Atteste ausgestellt zu haben. Sie war zu einem dreijährigen Berufsverbot und einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten daraufhin Berufung eingelegt.
Gericht hebt Berufsverbot gegen Weinheimer Ärztin auf
Das Mannheimer Landgericht hob das Berufsverbot gegen die Weinheimer Ärztin im Berufungsverfahren nun auf. Es sei nicht verhältnismäßig, sagte der Richter. Die Staatskasse muss die Ärztin für ein mehrwöchiges vorläufige Berufsverbot Anfang 2023 finanziell entschädigen.