Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim

Weinheimer Ärztin wegen unrichtiger Masken-Atteste erneut vor Gericht

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Christian Scharff
Christian Scharff
Nicolas Stauder

Begleitet von Protesten hat am Dienstag der Berufungsprozess vor dem Landgericht Mannheim gegen eine Weinheimer Ärztin wegen unrichtiger Masken-Atteste begonnen.

Begleitet von Protesten hat am Dienstag der Berufungsprozess vor dem Landgericht Mannheim gegen eine Weinheimer Ärztin wegen unrichtiger Masken-Atteste begonnen.

Zu dem Prozess waren rund 20 Personen ins Landgericht gekommen, viele davon ganz offensichtlich Unterstützer der Angeklagten, die Masken-Gegnerin ist.

Die Weinheimer Ärztin hatte bei ihrer ersten Verurteilung vor dem Amtsgericht Weinheim eingeräumt, über 4.000 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben.

Es wurden am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Zeugen vernommen. Ein Urteil wird für Ende November erwartet.

Die Angeklagte ist neben ihrer allgemeinmedizinischen Ausbildung nach eigenen Angaben in Naturheilverfahren ausgebildet. Zusätzlich biete sie chinesische Medizin an, Hypnose und Neurolinguistik, sagte sie zu Prozessbeginn.

Prozess Revision Corona Atteste
Berufungsprozess gegen eine Weinheimer Ärztin am Landgericht Mannheim

Aus Überzeugung gehandelt

Sie habe aus Überzeugung gehandelt. Sie war deshalb im Januar in Weinheim unter anderem zu einem dreijährigen Berufsverbot und einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Auch ihre Praxis-Angestellte, die zu einer kleineren Geldstrafe verurteilt worden war, steht wieder vor Gericht. Das Urteil des Amtsgerichts war bislang nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Berufung

Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Die Verteidigung der Ärztin hatte ebenfalls Berufung eingelegt und stellte zu Beginn des Prozesses in Mannheim einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Pressemitteilung der Verteidigung

Die Verteidigung verteilte vor dem Prozess eine Pressemitteilung. Die Verurteilung sei "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt" gewesen.

Angeklagte als überzeugte Masken-Gegnerin

Die Ärztin hatte sich in dem ersten Prozess als überzeugte Gegnerin der Maskenpflicht zu Corona-Zeiten präsentiert und behauptet, sie habe so handeln müssen. Sie sagte, das Tragen von Masken sei generell gesundheitsschädlich. Es führe unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion. Deshalb habe sie aus Überzeugung über 4.000 Atteste größtenteils ohne direkten Patientenkontakt ausgestellt.

Ärztliches Attest für Maskenbefreiung
Die Weinheimer Ärztin hat nach eigener Aussage massenhaft Atteste dieser Art ausgestellt

Die Angeklagte hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und war auch bei Veranstaltungen als Rednerin aufgetreten.

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