Ein Fischer auf dem Bodensee. Er holt im Sonnenaufgang seine Netze ein.

Vor neuem Fangverbot ab Januar

Schonzeit für Felchen im Bodensee beginnt

Stand

Für mehrere Wochen gilt seit Sonntag die reguläre Schonzeit für Felchen im Bodensee. Danach dürfen die Fische noch einmal gefangen werden - bevor das neue dreijährige Fangverbot in Kraft tritt.

Am Sonntag hat die reguläre Schonzeit für Felchen im Bodensee begonen. In dieser Zeit dürfen Fischer und Angler keine Felchen fangen. Ab 1. Januar gilt dann das neue mehrjährige Fangverbot für Felchen am Obersee. So soll sich der Bestand der Bodenseefische erholen.

Jedes Jahr im Herbst beginnt die Schonzeit für Felchen im Bodensee. Sie gilt mehrere Wochen. In dieser Zeit werden die Felchen geschützt, damit sie ausreichend Eier produzieren, so die Fischereiforschungsstelle Langenargen (Bodenseekreis). In den kommenden Wochen werde man Stichproben entnehmen und beobachten, wie sich der Laich entwickelt. Im Dezember wird dann voraussichtlich der Laichfischfang stattfinden. Rund eine Woche lang dürfen Fischerinnen und Fischer dann wieder Felchen fischen. Im vergangenen Jahr fiel der Laichfischfang aus, da es zu wenige laichreife Felchen gab.

Langenargen

Fangverbot beginnt am 1. Januar Fischer am Bodensee dürfen keine Felchen mehr fangen

Im Bodensee dürfen ab Januar 2024 keine Felchen mehr gefangen werden. Das Fangverbot gilt drei Jahre. Das beschloss die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF).

Blaufelchen-Bestand soll sich erholen

Für die Fischer am Obersee wird es das letzte Mal vor dem beschlossenen Fangverbot sein, dass sie Felchen im Bodensee fischen dürfen. Weil der Bestand des Blaufelchens im Bodensee immer weiter zurückgeht, hat die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) eine dreijährige Schonfrist für Felchen im Bodensee ab 1. Januar 2024 beschlossen. Sie gilt im Zuständigkeitsbereich der IBKF, also am "Obersee einschließlich des Überlinger Sees bis zur Konstanzer Rheinbrücke".

Felchenfangverbot gilt bisher nicht für den Untersee

Ober- und Untersee sind fischereirechtlich voneinander unabhängige Gebiete, bestätigte Roman Kistler von der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau gegenüber dem SWR. Zugrund liegt ein Staatsvertrag zwischen der Schweiz und dem Land Baden-Württemberg aus dem Jahr 1977 über Fischerei am Untersee.

Am Untersee wurden im vergangenen Jahr etwa 40 Prozent weniger Felchen gefangen als im Vorjahr. Das sei spürbar, aber nicht dramatisch, so Kistler. Am 22. November werde die Untersee-Fischereikommission über ein Fangverbot diskutieren. Er glaube aber nicht, dass es komme, so der Fischer. Nur Berufsfischer und Angler mit Wohnsitz am Untersee dürfen weiterhin Felchen fangen.

Fischer sollen verstärkt Rotaugen, Barsche, Hechte und Welse fangen

Damit sich der Bestand erholen kann, soll der Einsatz von Netzen und Angelhaken eingeschränkt werden. Gleichzeitig sollen die 64 Berufsfischerinnen und -fischer, Anglerinnen und Angler verstärkt Rotaugen, Barsche, Hechte und Welse fangen können. Dafür würden zusätzliche Netztypen erlaubt, teilte die IBKF mit. 

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