Am Dienstag hat das Ravensburger Landgericht einen 84-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte seine Lebensgefährtin im vergangenen Herbst in der gemeinsamen Wohnung in einer Seniorenwohnanlage in Friedrichshafen mit einer Pistole getötet. Damals behauptete er zunächst, seine 84-jährige Partnerin habe sich selbst umgebracht. Vor Gericht sprach er dann von einem Unfall. Das Gericht glaubte ihm nicht.
Mordmotiv der Tat war Eifersucht
Motiv für den heimtückischen Mord sei Eifersucht gewesen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Frau habe wiederholt Handybotschaften mit einem anderen Mann ausgetauscht und sich von dem Angeklagten trennen wollen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Strafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der bei der Tat 83-Jährige hatte frühmorgens den Notruf gewählt und behauptet, seine 84-jährige Partnerin habe sich umgebracht. Rettungskräfte brachten die durch einen Kopfschuss schwer verletzte Frau daraufhin ins Krankenhaus, wo sie starb. Die Polizei zweifelte während der Ermittlungen an den Aussagen des Mannes und ging davon aus, dass er die Frau mit einer Pistole erschossen hatte. Eine Obduktion bestätigte dies.
Angeklagter sprach später von einem Versehen
Am ersten Prozesstag vor Gericht ließ der Angeklagte dann von seinem Anwalt eine Erklärung vorlesen. Darin gab er zu, die Waffe gehalten zu haben als sich der Schuss löste. Dies sei aber keine Absicht gewesen. Er habe die Waffe an dem Abend entdeckt und Sorge gehabt, dass seine Partnerin ihm damit etwas antun wolle. Als er die Waffe in die Hand nahm und seine Partnerin fragen wollte, was es damit auf sich habe, habe sich versehentlich ein Schuss gelöst. Die Waffe habe seiner Lebensgefährtin gehört, so der Angeklagte.
Dass er zuvor gegenüber der Polizei behauptet habe, die Frau habe sich selbst getötet, sei eine Panikreaktion gewesen. Er habe unter Schock gestanden, hieß es in der Erklärung.
Obduktionsergebnis: Frau wurde mit Schuss in den Hinterkopf hingerichtet
Die Aussage des 84-Jährigen, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, sei nicht glaubwürdig, so das Gericht. Ebenso gelte dies für seine erste Behauptung nach der Tat, die Frau habe sich selbst erschossen. Vielmehr habe der Angeklagte die Waffe auf den Hinterkopf seiner Partnerin aufgesetzt und abgedrückt, sie förmlich hingerichtet. Darauf weise die Obduktion der Leiche hin, so das Gericht.
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