Ex-Freund zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Urteil im Fall Jasmin M.: Revision angekündigt

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Tina Löschner
SWR-Redakteurin Tina Löschner Autorin Bild

Achteinhalb Jahre soll der Ex-Freund der vermissten 21-jährigen Jasmin M. ins Gefängnis - das hat das Landgericht Konstanz entschieden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen nun Revision einlegen.

Im Prozess um den Fall der vermissten 21-jährigen Jasmin M. aus Eigeltingen haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung angekündigt, in Revision zu gehen. Das Landgericht Konstanz hatte am Dienstag den angeklagten Ex-Freund zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige Jasmin M. getötet hat.

Von der 21-jährigen Jasmin M. aus Eigeltingen fehlt seit knapp einem Jahr jede Spur. Ihr 43-jähriger Ex-Freund hatte sich vor Gericht nicht geäußert.

Urteil im Fall Jasmin M. wich deutlich von Plädoyers ab

Die Verteidigung zeigte sich mit dem Urteil des Gerichtes überhaupt nicht zufrieden. Sie hatte einen Freispruch für den Ex-Freund von Jasmin M. gefordert. Es sei weder ein Tatvorsatz erkennbar, noch sei im Prozess klar geworden, was genau in der Nacht Mitte Februar vergangenen Jahres passiert sei. Deshalb könne der 43-Jährige auch nicht als Täter verurteilt werden, so der Verteidiger gegenüber dem SWR.

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Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte in ihrem Plädoyer zwölfeinhalb Jahre Haft gefordert, vier Jahre mehr als das Gericht urteilte. Über die Revision entscheidet nun der Bundesgerichtshof.

Verhalten nach der Tat für Gericht auffällig

Das Gericht ging am Dienstag in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass der Mann seine Ex-Freundin im vergangenen Februar erdrosselt, erwürgt oder so massiv gestoßen hatte, dass sie starb. Über vieles könne nur spekuliert werden, sagte der Vorsitzende Richter. Dennoch zeigte sich die Kammer aufgrund vieler gesicherter Fakten überzeugt. Dazu zählten unter anderem Fotos auf dem Handy des Angeklagten, die er gelöscht hatte, sowie Chatverläufe, die sichergestellt wurden. Überhaupt spreche das Verhalten nach dem Verschwinden für den Mann als Täter, so der Richter. So hatte der Ex-Freund auch einen GPS-Tracker, den er im Auto von Jasmin M. eingebaut hatte, am Tag nach ihrem Verschwinden wieder ausgebaut.

Gericht auf Indizien und Zeugenaussagen angewiesen

Der Angeklagte selbst hatte sich an den zehn Verhandlungstagen am Landgericht Konstanz nicht geäußert. Das Gericht war deswegen auf Indizien wie digitale Spuren angewiesen.

Außerdem wurden mehr als 30 Zeugen gehört, darunter die Mutter von Jasmin M. Sie hält es - wie andere auch - für ausgeschlossen, dass sich ihre Tochter eine Auszeit genommen oder etwas angetan haben könnte.

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