Der Angeklagte, der in Fußfesseln und Handschellen in den Gerichtsaal geführt worden war, nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.

Mordprozess am Landgericht Konstanz

Tödliche Schüsse in Markdorf: Täter muss lebenslang in Haft

Stand
Autor/in
Julia Kretschmer
Julia Kretschmer Portrait SWR Volontärin 2022

Im Mordprozess um tödliche Schüsse in Markdorf ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse in Markdorf (Bodenseekreis) hat das Gericht den Angeklagten wegen Mordes, Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar seine 44-jährige Ehefrau in einem Geschäft, wie es hieß, "kaltblütig" erschossen hat. Der 48-Jährige hatte die Tat schon zu Beginn des Prozesses gestanden.

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Mit dem Urteil blieb der Vorsitzende Richter am Landgericht Konstanz zwar unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die zusätzlich noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert hatte, aber deutlich über dem Antrag der Verteidigung, die eine Verurteilung wegen Totschlages beantragt hatte.

Der Angeklagte habe in voller Absicht kaltblütig gehandelt, so der Vorsitzende Richter Arno Hornstein. Das Motiv: Der albanische Staatsbürger habe sich nach albanischem Gewohnheitsrecht in seiner Ehre gekränkt gefühlt, weil seine Ehefrau ihn verlassen habe. Damit nahm der Richter Bezug auf das Plädoyer des Verteidigers. Dieser hatte angeführt, sein Mandant sei "gefangen in den elendigen patriarchalen Strukturen". Hierzulande gelten aber deutsche Gesetze und kein albanisches Gewohnheitsrecht, machte der Richter klar. Von einer Affekthandlung könne keine Rede sein:  "Da gab es kein Zögern und kein gar nichts", so der Richter. Der Angeklagte selbst, der in Fußfesseln und Handschellen in den Gerichtsaal geführt worden war, nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte am vierten Prozesstag am Donnerstag beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem kam das Gericht in seinem Urteil nicht nach. Wird eine solche festgestellt, kann der Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren freikommen.

Der Mord sei geplant gewesen, auch weil der Angeklagte das Taxi zum Tatort bereits am Vorabend bestellt habe, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Echte Reue habe der Angeklagte nie gezeigt. Die verletzte Ehre des Täters nach der Trennung seiner Frau ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft das Tatmotiv.

Verteidiger: Angeklagter war bei Tat betrunken

Neben Mord standen auch gefährliche Körperverletzung und der Verstoß gegen das Waffengesetz in der Anklageschrift. Der Strafverteidiger des Angeklagten hielt sein Plädoyer am Freitagvormittag. Er forderte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten wegen Totschlags, fahrlässiger Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unter Alkoholeinfluss gestanden hatte und mutmaßlich unter Entzugserscheinungen von Kokainkonsum stand, sei seine Schuldfähigkeit vermindert gewesen.

Zusätzlich hatte der Strafverteidiger eine Unterbringung in einer forensischen Klinik für die ersten drei Jahre der Haftzeit gefordert, damit der Angeklagte eine Therapie für seine Drogen- und Alkoholabhängigkeit machen könne.

Angeklagter hatte die Tat gestanden

Der Angeklagte ließ Anfang Juli vor Gericht eine schriftliche Erklärung durch seinen Anwalt vorlesen. Darin gestand er, seine 44-jährige Ehefrau mit mehreren Pistolenschüssen getötet zu haben. Er habe an dem Tag schon morgens Schnaps getrunken, sei auf Kokainentzug gewesen und habe in dem Geschäft eigentlich nur mit seiner Frau sprechen wollen, weil diese ihm den Umgang mit seinem elfjährigen Sohn verweigert habe.

Dann sei er durchgedreht und habe geschossen. Die Waffe, so behauptete der Angeklagte in seiner Erklärung, habe er schon länger besessen - nicht um seine Frau zu töten, sondern weil er in seiner Heimat Albanien in eine Familienfehde verwickelt sei und man ihm Blutrache angedroht habe.

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Frau hatte Ehemann schon vorher angezeigt

Nach der Tat soll der Mann in ein Taxi gestiegen sein, um sich zum Polizeiposten Pfullendorf fahren zu lassen. Dort wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll bereits vor der Tat gewalttätig gegenüber seiner Frau gewesen sein. Sie hatte ihn mehrfach angezeigt. Es war ihm im Vorfeld der Tat verboten worden, sich seiner Frau anzunähern.

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