In Baden-Württemberg hat die Zahl der Beschwerden wegen möglicher Datenschutzverstöße 2024 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Besonders deutlich ist der Anstieg bei den gemeldeten Datenpannen: 3.559 wurden gemeldet, 646 mehr als 2023. Auch die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen möglicher Datenschutzverstöße ist gestiegen - 243 gab es hier im Vergleich zu 185 im Jahr zuvor. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von rund 626.700 Euro fällig. Das geht aus dem 40. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg, Tobias Keber, hervor.
Datenpannen und andere Verstöße gegen den Datenschutz
Erst kürzlich hatte der Fall eines Polizeibeamten für Schlagzeilen gesorgt: Der hatte Bilder von Frauen im Melderegister abgerufen, um ihnen Punkte auf einer persönlichen Schönheitsskala zuzuordnen. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) brachten allein Beschäftigten der Polizei im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 14.550 Euro ein. Insgesamt erließ der oberste BW-Datenschützer 53 Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 626.700 Euro.
Datenpannen wiederum passieren besonders leicht im Internet. Fast jeder und jede ist ständig auf verschiedenen Geräten online, egal ob privat oder beruflich. Das zeigt sich auch an der gestiegenen Zahl von Datenpannen im Bericht. So zum Beispiel, wenn persönliche Daten auf einer Website zum Check auf Viren hochgeladen werden - und dann für jeden im Internet auffindbar sind.
Sie können aber auch ganz analog passieren, wie ein anderes Beispiel zeigt: In einer gynäkologischen Ambulanz in Baden-Württemberg wird die Wundheilung von Patientinnen mit Fotos dokumentiert. Neben den Bildern von intimen Körperbereichen der Frauen werden auch deren persönliche Daten fotografiert, um die Fotos später zuordnen zu können. Als die Kamera verschwindet, bleibt den Verantwortlichen nichts anderes übrig, als den Verlust beim Datenschutzbeauftragten zu melden - und die Patientinnen zu informieren. Künftig sollen Bilder und Daten direkt nach der Dokumentation in ein gesichertes System übertragen werden.

Beratungsbedarf für KI-Nutzung und für TikTok-Einsatz in Behörden
Abseits solcher Pannen und Verstöße sieht der BW-Datenschutzbeauftragte Beratungs- und Schulungsbedarf für das kommende Jahr vor allem bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) - sowohl in Unternehmen als auch in Schulen und Behörden. Die könnten nicht darauf warten, bis die KI-Verordnung der EU im Jahr 2026 vollständig zur Anwendung komme, so Keber.
Wenn wir in Baden-Württemberg erfolgreich sein wollen, müssen wir jetzt Datenschutz und Innovation für die Menschen zusammenbringen. Jetzt ist die Zeit dafür, nicht in ein paar Jahren.
Keber warnt davor, das Thema zu vernachlässigen: "Wir möchten nicht, dass verantwortliche Stellen künftig kostspielig und unter hohem Zeitdruck gegebenenfalls rechtswidrige Datenverarbeitungen mühsam korrigieren müssen." Beratungen und Schulungen mit den verschiedenen Akteuren sollen helfen.
Und ein weiteres Thema, das zuletzt für Schlagzeilen sorgte, beschäftigt den Datenschutzbeauftragten: Behörden auf TikTok - Anfang des Monats erlebte das BW-Finanziministerium dort einen Shitstorm. Bei der Nutzung der App des chinesischen Hersteller Bytedance für die behördliche Kommunikation zeige sich ein Dilemma, so der oberste Datenschützer des Landes. In Zeiten von Desinformation und Manipulation sei es wichtig, ein Gegengewicht zu setzen - "genau dort, wo diese Kommunikation stattfindet". Trotzdem bleibe die Frage, ob öffentliche Stellen ihrer Vorbildfunktion gerecht würden, wenn sie TikTok nutzten. Denn in puncto Datenschutz steht die App immer wieder in der Kritik. Auch hier gelte es weiter zu beraten und auf die datenschutzrechtlichen Probleme hinzuweisen, betont Keber.