Bewusstlosigkeit ausgenutzt

Mehrjährige Haftstrafen für Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen in Pforzheim

Stand
Autor/in
Peter Lauber
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Drei junge Männer aus Pforzheim sind vom Landgericht Karlsruhe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie haben vor einem Jahr gemeinsam ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt.

Drei junge Männer aus Pforzheim müssen für mehrere Jahre hinter Gitter: mindestens vier Jahre und neun Monate bis zu fünf Jahren und acht Monate. So lautet das Urteil der Auswärtigen Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim. Das Gericht befand die Angeklagten im Alter zwischen 18 und 24 Jahren für schuldig, vor einem Jahr gemeinsam ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben.

Männer vergewaltigten Mädchen in Pforzheim, als es völlig weggetreten war

Der Jüngste der drei hatte das aus Stuttgart stammende Opfer zu einem Treffen in Pforzheim bewegt. Zuvor hatte er mit dem Mädchen gechattet. In der Wohnung des 24-Jährigen wurde viel Alkohol getrunken, vermutlich wurden auch Drogen konsumiert. Unstrittig war laut Gericht, dass das Mädchen irgendwann völlig weggetreten war. In einem Zustand der Hilf- und Bewegungslosigkeit, so die Vorsitzende Richterin, hätten die Angeklagten die Schülerin mehrfach vergewaltigt.

Als das Mädchen - entkleidet auf einem Bett liegend - wieder zu sich kam, begann es laut zu schreien und sich gegen weitere Vergewaltigungsversuche zu wehren. Der Schülerin gelang es, die Wohnung zu verlassen und ihre Mutter anzurufen, die die Polizei alarmierte.

Verdacht auf K.o.-Tropfen nicht bestätigt

Aus welchen Gründen das Opfer bewusstlos wurde, blieb im Prozess bis zuletzt unklar. Dass K.o.-Tropfen im Spiel waren, wie von der Staatsanwaltschaft vermutet, hielt das Gericht für eher unwahrscheinlich, da man keinerlei Rückstände gefunden habe. Möglicherweise sei es ein Mix aus Alkohol und Drogen gewesen.

Angeklagten geben sich reumütig

Vor Gericht gaben die Angeklagten, die allesamt etliche Vorstrafen haben, die Tat weitgehend zu und gaben sich reumütig. Zwei von ihnen müssen während der Haftzeit eine Entziehungskur absolvieren.

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