Fürstenstaaten und Königreiche kannten keine bürgerlichen Rechte. Erst in der Folge der Französischen Revolution etablierte sich in Frankreich eine Zivilgesetzgebung.
Fürstenstaaten und Königreiche kannten keine bürgerlichen Rechte. Erst in der Folge der Französischen Revolution etablierte sich in Frankreich eine Zivilgesetzgebung.