Kommentar

Kulturschaffende kritisieren Berliner Antidiskriminierungsklausel

Stand
Autor/in
Hannah Schmidt

Der Berliner Kultursenator Joe Chialo hat eine Antidiskriminierungsklausel vorgeschlagen, um die nun ein Streit entbrannt ist: Kulturschaffende sollen sich künftig gegen Antisemitismus positionieren, um die Chance auf eine Förderung zu erhalten. Kritikerinnen und Kritiker fürchten um ihre Kunstfreiheit.

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Konkret sollen sich alle Kulturschaffenden, die eine Förderung von Seiten der Stadt Berlin bekommen möchten, „zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus“ bekennen.

Darüber hinaus sollen sie „alles Notwendige veranlassen“, damit die Fördergelder keinen terroristischen und/oder als extremistisch eingestuften Vereinigungen zukommen. So weit, so konsensfähig – könnte man meinen.

Kritik an der Antisemitismus-Definition

Doch kurz nach Bekanntgabe haben sich Berliner Kulturschaffende mit einem offenen Brief zu Wort gemeldet und beschwert: Diese Klausel untergrabe ihre Kunstfreiheit.

Vor allem kritisieren sie darin die Antisemitismus-Definition, die der Klausel zugrunde liegt, nämlich die der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Richtiger fänden sie die Alternativ-Definition, nämlich die „Jerusalemer Erklärung“.

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„Jerusalemer Erklärung“ wäre konform mit der BDS-Kampagne

Der Unterschied zwischen beiden Definitionen: Die der IHRA ist wenig spezifisch und erfasst zum Beispiel neuere Varianten des Antisemitismus kaum.

Die „Jerusalemer Erklärung“ hingegen formuliert unter anderem ganz eindeutige Ausnahmen, die nicht als antisemitisch einzustufen seien – und das sind, Überraschung, die politischen Forderungen der BDS-Kampagne: Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen. Sie bestreitet das Existenzrecht Israels ruft und zum Boykott des Staates auf.

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Kunst bleibt frei

Wird nun die Kunstfreiheit eingeschränkt, wenn Kulturschaffende kein Geld mehr vom Staat dafür bekommen, dass sie beispielsweise BDS-Befürworterinnen und -Befürworter einladen und ihnen eine Bühne geben?

Nun, theoretisch ist ihre Kunst noch immer vollkommen frei. Sie dürfen noch immer tun und lassen und inszenieren, was sie wollen. Sie bekommen nur im worst case keine Förderung vom Staat mehr für entsprechende Einzelprojekte.

Das könnte tatsächlich dazu führen, dass antisemitische Positionen weniger sichtbar werden, und dass Künstlerinnen und Künstler und Institutionen, die zum Beispiel mit der BDS-Kampagne sympathisieren oder sich aus anderen Gründen weigern, eine Klausel gegen Antisemitismus zu unterschreiben, vielleicht gar keine staatliche Förderung mehr erhalten.

Antisemitisch auf eigene Kosten

Allerdings: Leid tut mir das nicht. Die Ziele und das Auftreten der BDS-Kampagne sind nicht nur nach Definition der IHRA antisemitisch. Und genau wie Rassismus, Sexismus oder Queerfeindlichkeit ist Antisemitismus keine „Meinung“, die vom Staat in ihrer Freiheit irgendwie geschützt werden müsste – oder die die kulturelle und gesellschaftliche Debatte in irgendeiner Form konstruktiv bereichern würde. Diskriminierung tut das nämlich nie.

Hier wäre vielleicht eher Selbstreflexion der Künstlerinnen und Künstler angebracht: Möchtet ihr gerne antisemitisch sein? Dann seid das bitte auf eigene Kosten.

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Hannah Schmidt