Mit dem Urteil hat das Kirchengericht in Köln den Angeklagten in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen, wie es in einer Pressemitteilung des Bistums Trier heißt. Dabei ging es um fünf Personen, deren Fälle vom Kirchengericht verhandelt wurden. Außerdem wurden weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den Ex-Pfarrer anerkannt.
"Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen", so der Trierer Bischof Stephan Ackermann in einer schriftlichen Reaktion auf das Urteil.
Priester wird aus Klerikerstand entlassen
Weiter heißt es von Ackermann: "Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können."
Für den ehemaligen Pfarrer aus dem saarländischen Freisen bedeutet das Urteil die kirchliche Höchststrafe. Er wird aus dem Klerikerstand entlassen und verliert damit alle Rechte und Pflichten seiner Weihe.
Der Fall war 2018 vom Bistum Trier an das Erzbistum Köln abgegeben worden, um größtmögliche Neutralität zu wahren, wie es damals hieß.
Zweiter Zwischenbericht vorgestellt Missbrauch im Bistum Trier: Mehr Opfer, mehr Täter und neue Vorwürfe
Die Aufarbeitungskommission zum Missbrauch im Bistum Trier hat am Mittwoch ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Sie beleuchtet darin auch die Rolle des früheren Weihbischofs Leo Schwarz.
Freiheitsstrafe für den Angeklagten
Der katholische Geistliche aus dem Bistum Trier war Anfang dieses Jahres vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen damals 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
In den insgesamt sieben Verhandlungstagen hatten mehr als ein Dutzend Zeugen ausgesagt. Mehrere erwachsene Männer berichteten dem Gericht ebenfalls von sexuellen Übergriffen des Angeklagten, die sie als Jugendliche erlebt haben sollen. Weitere Ermittlungen gegen den Priester waren von der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken wegen Verjährung oder fehlender Nachweise eingestellt worden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten.
Bischof Ackermann räumte Fehler ein
In einer Zeugenaussage vor dem Saarbrücker Landgericht hatte der Trierer Bischof Ackermann Fehler beim Umgang mit den Fällen des Pfarrers aus Freisen eingeräumt. Bischof Ackermann berichtete außerdem, das der angeklagten Pfarrer bereits 2014 vom Bistum ermahnt wurde, Reisen mit Minderjährigen zu unterlassen.
Missbrauchsprozess gegen ehemaligen Pfarrer Trierer Bischof Ackermann räumt vor Gericht Fehler ein
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat am Mittwoch vor dem Landgericht Saarbrücken im Fall eines wegen sexueller Nötigung angeklagten Priesters ausgesagt.
Weil sich der Pfarrer daran nicht gehalten habe und wegen weiterer "pastoraler und disziplinarischer" Schwierigkeiten habe er ihn 2015 zunächst beurlaubt und wenig später in den Ruhestand versetzt. Im Mai 2016 sei er mit dem Verbot belegt worden, als Priester öffentlich zu wirken, so der Bischof in seiner damaligen Zeugenaussage. In seiner Reaktion auf das Urteil des Kirchengerichts vom Donnerstag räumte Ackermann erneut ein, dass im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall in Freisen Fehler gemacht wurden.
Urteil vom Kirchengericht nicht rechtskräftig
Das Urteil des Kirchengerichtes in Köln ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester hat beim kirchlichen Gerichtshof im Vatikan die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.
Anzeige gegen Bischof Ackermann
Wie am Freitag bekannt wurde, hatte ein Mann im Februar Anzeige wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung gegen den Trierer Bischof Ackermann erstattet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Trier wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es hätten sich keine Anhaltspunkte einer verfolgbaren Straftat ergeben.
Strafvereitelung setzt demnach voraus, dass jemand absichtlich verhindert, dass ein anderer wegen einer rechtwidrigen Tat bestraft wird. Nach Auswertung der Unterlagen habe sich nicht beweisen lassen, dass Bischof Ackermann Beweismittel zurückgehalten habe.
Außerdem habe Ackermann selbst der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitgeteilt, dass es gegen den Priester Missbrauchsvorwürfe gebe. Das zeige, dass er die Strafverfolgung nicht habe verhindern wollen, so der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen.
MissBiT will eigenes Gutachten
Die Initiative MissBiT (Missbrauchsopfer im Bistum Trier) fordert ein Sondergutachten, um die Verantwortung der Bischöfe Ackermann, Marx und Bätzing im Zusammenhang mit der Entlassung des Freisener Pfarrers zu untersuchen. Nach Angaben von MissBiT sollen statt der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, Rechtsanwälte und ein Kirchenrechtler ein eigenes Gutachten erstellen. Außerdem müsse in diesem Kontext das Verhalten der zuständigen Personalverantwortlichen in der Bistumsverwaltung überprüft werden, verlangt MissBiT.