In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz am 17. April hat Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg die Entscheidung bekannt gegeben: Christoph Schaufert, Landtagsabgeordneter der AfD im Saarland, darf nicht mehr im Verwaltungsrat einer katholischen Kirchengemeinde sitzen. Er schade der Glaubwürdigkeit der Kirche, sagt das Bistum.
Vertrauensverlust in der Kirchengemeinde
Mit seiner Entscheidung gab Plettenberg dem Antrag der Kirchengemeinde statt. Der dortige Verwaltungsrat und der Pfarrgemeinderat hatten Ende Februar darum gebeten, den Ausschluss von Schaufert zu prüfen. Zur Begründung hieß es, dass die Mitgliedschaft in einem kirchlichen Gremium nicht vereinbar sei mit einer repräsentierenden Funktion in der AfD. Es sei "ein Vertrauensverlust eingetreten, der irreparabel erscheint".
Von Plettenberg sagte, er stelle auch fest, dass die Menschen hierzulande mit einigen Entwicklungen unzufrieden seien. Wer unzufrieden sei, suche Antworten. Wer einfache Antworten gebe - wie dies einige populistische Strömungen und Parteien auch in Deutschland täten, werde zur Anlaufstelle von Unzufriedenen. Das bereite ihm große Sorgen.
Fremdenhass oder Propagierung von Überzeugungen, die im Widerspruch zu katholischen Glaubensinhalten stünden, könnten rechtlich geahndet werden. Außerdem hätten die Bischöfe vor wenigen Wochen auf ihrer Frühjahrsvollversammlung eine Erklärung formuliert, wonach völkischer Nationalismus und Christentum unvereinbar seien.
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Pfarrer spricht von "Tragik"
In der Pressekonferenz äußerte sich auch der Pfarrer der Kirchengemeinde St. Marien Neunkirchen. Pfarrer Bernd Seibel sagte, die Kirchengemeinde bedauere, dass es im Falle von Christoph Schaufert keine andere Lösung gebe. Der Kirchengemeinde sei es nicht um die Person gegangen, sondern um die Frage: Kann ein Parteimitglied, das in einer gehobenen Funktion in der Öffentlichkeit steht und eine Leitung wahrnimmt, zugleich Repräsentant einer Kirchengemeinde sein?
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Kirchengemeinde fühlt sich mit Schaufert verbunden
Immer wieder habe der Verwaltungsrat mit ihm über seine politischen Ämter in der AfD diskutiert und gerungen. Man habe ihn gebeten, dass er sich von nicht-christlichen Ansichten in seiner Partei deutlich und öffentlich distanziere. Das sei ihm offenbar aufgrund seiner Stellung innerhalb der Partei nicht möglich gewesen. Oder er habe es anders gesehen.
Es sei bedauerlich, dass Schaufert mit seiner Familie in "all den Jahren" nicht nur im Bereich der Mit-Leitung der Kirchengemeinde tätig war, sondern auch im pastoralen Rahmen. Dabei habe er nie die politischen Ansichten oder die AfD-Parteizugehörigkeit in dieser Arbeit eingebracht.
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Schaufert zeigt sich "enttäuscht"
Schaufert sagte, er sei von der Entscheidung des Generalvikars "enttäuscht". Man habe nichts gefunden, das man ihm persönlich habe vorwerfen können: Er habe seine Ämter immer strikt getrennt und das Kirchenamt nie als politische Bühne genutzt, sagte der 55-Jährige. Er werde nun "heruntergestellt, nicht als Christoph Schaufert, sondern weil ich in der AfD bin", sagte er.
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Politiker kann Beschwerde einlegen
Schaufert, der seit 2016 in der AfD ist, sitzt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im saarländischen Landtag. Der Politiker legte gegen seine Entlassung aus dem Verwaltungsrat seiner Kirchengemeinde Beschwerde ein. Wie das Bistum Trier am 25. April mitteilte, ging die Beschwerde Schauferts sowohl bei Bischof Stefan Ackermann als auch bei Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg ein. Das werde vom Bistum nun geprüft.